BadenNiederösterreich
Bitte Wasser sparen.
Bitte freiwillig
- Allgemeine Wasserspar-Empfehlung des Wasserleitungsverbandes Triestingtal- und Südbahngemeinden
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 01. Juni 2026): „Wir empfehlen einen bewussten Umgang mit dem Lebensmittel Trinkwasser. KFZ in einer Waschstraße reinigen, Waschstraßen bereiten das Wasser bis 85% wieder auf. Pflanzen und Rasen wasserbedarfsorientiert je nach Bodentyp bewässern. 10 – 30 Liter / m² / Woche. Undichtheiten in der Hausinstallation (tropfende Wasserhähne, undichte WC Spüler etc.) reparieren.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: meinbezirk.at, 01. Juni 2026 · Geprüft 11.09.2026, 11:24 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 01. Juni 2026 – Allgemeine Wasserspar-Empfehlung des Wasserleitungsverbandes Triestingtal- und Südbahngemeinden – Empfehlung
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung des Wasserleitungsverbandes Triestingtal- und Südbahngemeinden
Wortlaut der Kundmachung
„Wir empfehlen einen bewussten Umgang mit dem Lebensmittel Trinkwasser. KFZ in einer Waschstraße reinigen, Waschstraßen bereiten das Wasser bis 85% wieder auf. Pflanzen und Rasen wasserbedarfsorientiert je nach Bodentyp bewässern. 10 – 30 Liter / m² / Woche. Undichtheiten in der Hausinstallation (tropfende Wasserhähne, undichte WC Spüler etc.) reparieren.“
- Gültigkeit
- seit 01. Juni 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 01. Juni 2026
- Zuletzt geprüft
- 11.09.2026, 11:24
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Schlechte Ernte befürchtet: Badens Bauern brauchen dringend mehr Regenmeinbezirk.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 01. Juni 2026 · abgerufen 08.09.2026, 21:52Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
12 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 27.10.2026, 20:30. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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