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Bad TatzmannsdorfBurgenland

Es gelten Einschränkungen.

Eingeschränkt

  • Springbrunnen am Hauptplatz abgeschaltet

Bitte freiwillig

  • Appell zum Wassersparen aufgrund anhaltender Trockenheit
  • Bitte, Pools und Schwimmteiche nicht zu befüllen
  • Bitte, Rasen- und Gartenflächen nicht mit Trinkwasser zu bewässern
  • Bitte, Fahrzeuge und befestigte Flächen nicht mit Trinkwasser zu reinigen

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 05. August 2026): „In Bad Tatzmannsdorf setzt man deshalb bewusst ein Zeichen. Die Springbrunnen am Hauptplatz wurden abgeschaltet. „Wir wollen die Menschen sensibilisieren. Wasser ist unser wichtigstes Gut“, sagt Bürgermeister Stefan Laimer. [...] Auch der Wasserverband Bad Tatzmannsdorf-Oberschützen-Mariasdorf schlägt Alarm, um Trinkwasserversorgung und Brandschutz nicht zu gefährden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: krone.at, 05. August 2026 · Bad Tatzmannsdorf · Geprüft 07.09.2026, 10:48 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 03. August 2026 – Kundmachung mit 4 Maßnahmen:
    • Appell zum Wassersparen aufgrund anhaltender Trockenheit – Freiwilliger Appell
    • Bitte, Pools und Schwimmteiche nicht zu befüllen – Freiwilliger Appell
    • Bitte, Rasen- und Gartenflächen nicht mit Trinkwasser zu bewässern – Freiwilliger Appell
    • Bitte, Fahrzeuge und befestigte Flächen nicht mit Trinkwasser zu reinigen – Freiwilliger Appell
  2. 05. August 2026 – Springbrunnen am Hauptplatz abgeschaltet – Einschränkung
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Springbrunnen am Hauptplatz abgeschaltet

    Einschränkung

    Die Gemeinde Bad Tatzmannsdorf hat die Springbrunnen am Hauptplatz abgeschaltet, um angesichts der Hitzewelle und angespannter Trinkwasserlage ein Zeichen zu setzen und die Bevölkerung für sparsamen Umgang mit Wasser zu sensibilisieren. Der Wasserverband Bad Tatzmannsdorf-Oberschützen-Mariasdorf schlägt Alarm; Bad Tatzmannsdorf wird über die Notversorgung des Wasserverbandes Südliches Burgenland mitbeliefert.

    Wortlaut der Kundmachung

    „In Bad Tatzmannsdorf setzt man deshalb bewusst ein Zeichen. Die Springbrunnen am Hauptplatz wurden abgeschaltet. „Wir wollen die Menschen sensibilisieren. Wasser ist unser wichtigstes Gut“, sagt Bürgermeister Stefan Laimer. [...] Auch der Wasserverband Bad Tatzmannsdorf-Oberschützen-Mariasdorf schlägt Alarm, um Trinkwasserversorgung und Brandschutz nicht zu gefährden.“

    Gültigkeit
    seit 05. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    05. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 10:48

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • Wegen Hitzewellekrone.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 05. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 08:30Übersichtsseite von www.krone.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Appell zum Wassersparen aufgrund anhaltender Trockenheit

    Empfehlung

    Der Wasserverband WASSERISTLEBEN (Bad Tatzmannsdorf – Oberschützen – Mariasdorf) ersucht die Bevölkerung aufgrund der anhaltenden Trockenheit und geringer Niederschläge, Wasser zu sparen, um die Trinkwasserversorgung und den Brandschutz sicherzustellen. Vermieden werden sollen insbesondere die Bewässerung von Rasen- und Gartenflächen, das Befüllen von Pools und Schwimmteichen sowie die Reinigung von Fahrzeugen und befestigten Flächen mit Trinkwasser.

    Wortlaut der Kundmachung

    „aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der geringen Niederschlagsmengen stehen wir derzeit vor erheblichen Herausforderungen ... Um die Versorgung mit Trinkwasser sicherzustellen und den Brandschutz zu gewährleisten, ersuchen wir, WASSER ZU SPAREN! Bitte vermeiden Sie insbesondere: die Bewässerung von Rasen- und Gartenflächen, das Befüllen von Pools und Schwimmteichen, die Reinigung von Fahrzeugen sowie befestigten Flächen mit Trinkwasser, sowie alle nicht unbedingt notwendigen Verwendungen“

    Gültigkeit
    seit 03. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    03. August 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 16:40

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

  • Poolfüllung

    Bitte, Pools und Schwimmteiche nicht zu befüllen

    Empfehlung

    Die Bevölkerung wird gebeten, auf das Befüllen von Pools und Schwimmteichen zu verzichten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „das Befüllen von Pools und Schwimmteichen“

    Gültigkeit
    seit 03. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    03. August 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 16:39

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

  • Rasenbewässerung

    Bitte, Rasen- und Gartenflächen nicht mit Trinkwasser zu bewässern

    Empfehlung

    Die Bevölkerung wird gebeten, auf die Bewässerung von Rasen- und Gartenflächen mit Trinkwasser zu verzichten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Bitte vermeiden Sie insbesondere: die Bewässerung von Rasen- und Gartenflächen“

    Gültigkeit
    seit 03. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    03. August 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 16:39

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

  • Fahrzeugwäsche

    Bitte, Fahrzeuge und befestigte Flächen nicht mit Trinkwasser zu reinigen

    Empfehlung

    Die Bevölkerung wird gebeten, Fahrzeuge und befestigte Flächen nicht mit Trinkwasser zu reinigen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „die Reinigung von Fahrzeugen sowie befestigten Flächen mit Trinkwasser“

    Gültigkeit
    seit 03. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    03. August 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 16:37

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 01.10.2026, 10:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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