Bad St. Leonhard im LavanttalKärnten
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung des Wasserverbrauchs auf das Notwendigste
- Verbot des Befüllens und Nachfüllens von Schwimmbecken und Pools
- Verbot der Bewässerung von Rasen- und Grünflächen, Hecken und Bäumen
- Verbot des Reinigens von Vorplätzen, Höfen, Fassaden, Dächern und Zäunen
- Verbot des Waschens von Fahrzeugen außerhalb von Waschanlagen
- Verbot des Waschens von Großgeräten
Eingeschränkt
- Einschränkung des Wasserverbrauchs auf das unbedingt notwendige Ausmaß
Erlaubt bleibt
- Waschen in dafür vorgesehenen Waschanlagen erlaubt
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 20. August 2026): „In Bad St. Leonhard wurde der Wasserverbrauch auf das Notwendigste eingeschränkt [...] Verstöße gegen diese Verordnung werden als Verwaltungsübertretung geahndet und können mit Geldstrafen bis zu 2.180 Euro bestraft werden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: kleinezeitung.at, 20. August 2026 · 5min.at, 17. August 2026 · Bad St. Leonhard im Lavanttal, 17. August 2026 · Geprüft 17.09.2026, 00:10 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 17. August 2026 – Kundmachung mit 6 Maßnahmen:
- Verbot des Befüllens und Nachfüllens von Schwimmbecken und Pools – Verbot
- Verbot der Bewässerung von Rasen- und Grünflächen, Hecken und Bäumen – Verbot
- Verbot des Reinigens von Vorplätzen, Höfen, Fassaden, Dächern und Zäunen – Verbot
- Verbot des Waschens von Fahrzeugen außerhalb von Waschanlagen – Verbot
- Einschränkung des Wasserverbrauchs auf das unbedingt notwendige Ausmaß – Einschränkung
- Verbot des Waschens von Großgeräten – Verbot
- 20. August 2026 – Einschränkung des Wasserverbrauchs auf das Notwendigste – Verbot
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Allgemeine Wassereinschränkung
Einschränkung des Wasserverbrauchs auf das Notwendigste
In Bad St. Leonhard im Lavanttal wurde der Wasserverbrauch per Verordnung auf das Notwendigste eingeschränkt. Verstöße werden als Verwaltungsübertretung geahndet und können mit Geldstrafen bis zu 2.180 Euro bestraft werden.
Wortlaut der Kundmachung
„In Bad St. Leonhard wurde der Wasserverbrauch auf das Notwendigste eingeschränkt [...] Verstöße gegen diese Verordnung werden als Verwaltungsübertretung geahndet und können mit Geldstrafen bis zu 2.180 Euro bestraft werden.“
- Gültigkeit
- seit 20. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 20. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 17.09.2026, 00:10
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Bad St. Leonhard begrenzt Wasserverbrauch auf das Notwendigstekleinezeitung.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 20. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 17:13Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Poolfüllung
Verbot des Befüllens und Nachfüllens von Schwimmbecken und Pools
Die Stadtgemeinde Bad St. Leonhard im Lavanttal schränkt wegen anhaltender Trockenheit den Wasserverbrauch per Verordnung auf das unbedingt notwendige Ausmaß ein. Untersagt sind unter anderem das Befüllen und auch das Nachfüllen von Schwimmbecken und Pools jeglicher Art. Verstöße sind Verwaltungsübertretungen und werden mit Geldstrafen bis zu 2.180 Euro bestraft.
Wortlaut der Kundmachung
„Aufgrund der prekären Situation um die Wasserversorgung muss die Stadtgemeinde Bad St. Leonhard im Lavanttal den Wasserverbrauch auf das Notwendigste einschränken. Die Verordnung tritt mit heutigen Tag in Kraft. ... Untersagt sind: das Befüllen und auch das Nachfüllen von Schwimmbecken und Pools jeglicher Art.“
- Gültigkeit
- seit 17. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 17. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 17.09.2026, 00:10
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- 2.180 Euro Strafe: Kärntner Gemeinde greift wegen Trockenheit durch5min.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 17. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 17:15Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Gartenbewässerung
Verbot der Bewässerung von Rasen- und Grünflächen, Hecken und Bäumen
Das Bewässern von Rasen- und Grünflächen, Hecken und Bäumen mit Wasser aus der Gemeindewasserversorgung ist untersagt. Verstöße sind mit Geldstrafen bis zu 2.180 Euro bewehrt.
Wortlaut der Kundmachung
„Untersagt sind: ... das Bewässern von Rasen- und Grünflächen, Hecken und Bäumen“
- Gültigkeit
- seit 17. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 17. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 17.09.2026, 00:10
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- SKM_C450i26081711110Bad St. Leonhard im Lavanttal · Gemeindemitteilung · Kundmachung vom 17. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 07:43Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Verbot des Reinigens von Vorplätzen, Höfen, Fassaden, Dächern und Zäunen
Das Reinigen von Vorplätzen, Höfen, Hausfassaden, Dächern, Zäunen und dergleichen mit Wasser aus der Gemeindewasserversorgung ist untersagt. Verstöße sind mit Geldstrafen bis zu 2.180 Euro bewehrt.
Wortlaut der Kundmachung
„das Reinigen von Vorplätzen, Höfen, Hausfassaden, Dächern, Zäunen und dergleichen“
- Gültigkeit
- seit 17. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 17. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 17.09.2026, 00:10
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- SKM_C450i26081711110Bad St. Leonhard im Lavanttal · Gemeindemitteilung · Kundmachung vom 17. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 07:43Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Fahrzeugwäsche
Verbot des Waschens von Fahrzeugen außerhalb von Waschanlagen
Im Rahmen der Verordnung vom 17.08.2026 ist das Waschen von Fahrzeugen untersagt, ausgenommen in dafür vorgesehenen Waschanlagen. Verstöße werden mit Geldstrafen bis zu 2.180 Euro geahndet.
Ausnahmen – das bleibt erlaubt
Waschen in dafür vorgesehenen Waschanlagen erlaubt
Wortlaut der Kundmachung
„Untersagt sind: ... das Waschen von Fahrzeugen, ausgenommen in dafür vorgesehenen Waschanlagen.“
- Gültigkeit
- seit 17. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 17. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 17.09.2026, 00:10
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- 2.180 Euro Strafe: Kärntner Gemeinde greift wegen Trockenheit durch5min.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 17. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 17:15Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Allgemeine Wassereinschränkung
Einschränkung des Wasserverbrauchs auf das unbedingt notwendige Ausmaß
Die Wasserbezieher aller Gemeindewasserversorgungsanlagen in Bad St. Leonhard im Lavanttal sind wegen der vorherrschenden Trockenheit bis auf weiteres verpflichtet, den Wasserverbrauch auf das unbedingt notwendige Ausmaß einzuschränken. Zusätzlich sind das Befüllen und Nachfüllen von Schwimmbecken und Pools, das Bewässern von Rasen- und Grünflächen, Hecken und Bäumen, das Reinigen von Vorplätzen, Höfen, Hausfassaden, Dächern und Zäunen, das Waschen von Großgeräten sowie das Waschen von Fahrzeugen untersagt. Verstöße sind Verwaltungsübertretungen mit Geldstrafen bis zu 2.180 Euro.
Wortlaut der Kundmachung
„Die Bezieher von Wasser aus der Gemeindewasserversorgung „Bad St. Leonhard im Lavanttal“ werden wegen der vorherrschenden Trockenheit verpflichtet, bis auf weiteres den Wasserverbrauch auf das UNBEDINGT NOTWENDIGE Ausmaß einzuschränken.“
- Gültigkeit
- seit 17. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 17. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 16.09.2026, 23:11
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- SKM_C450i26081711110Bad St. Leonhard im Lavanttal · Gemeindemitteilung · Kundmachung vom 17. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 07:43Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Verbot des Waschens von Großgeräten
Das Waschen von Großgeräten mit Wasser aus der Gemeindewasserversorgung ist untersagt. Verstöße sind mit Geldstrafen bis zu 2.180 Euro bewehrt.
Wortlaut der Kundmachung
„das Waschen von Großgeräten“
- Gültigkeit
- seit 17. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 17. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 16.09.2026, 23:11
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- SKM_C450i26081711110Bad St. Leonhard im Lavanttal · Gemeindemitteilung · Kundmachung vom 17. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 07:43Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
10 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 30.10.2026, 00:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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