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Bad St. Leonhard im LavanttalKärnten

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Einschränkung des Wasserverbrauchs auf das Notwendigste
  • Verbot des Befüllens und Nachfüllens von Schwimmbecken und Pools
  • Verbot der Bewässerung von Rasen- und Grünflächen, Hecken und Bäumen
  • Verbot des Reinigens von Vorplätzen, Höfen, Fassaden, Dächern und Zäunen
  • Verbot des Waschens von Fahrzeugen außerhalb von Waschanlagen
  • Verbot des Waschens von Großgeräten

Eingeschränkt

  • Einschränkung des Wasserverbrauchs auf das unbedingt notwendige Ausmaß

Erlaubt bleibt

  • Waschen in dafür vorgesehenen Waschanlagen erlaubt

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 20. August 2026): „In Bad St. Leonhard wurde der Wasserverbrauch auf das Notwendigste eingeschränkt [...] Verstöße gegen diese Verordnung werden als Verwaltungsübertretung geahndet und können mit Geldstrafen bis zu 2.180 Euro bestraft werden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: kleinezeitung.at, 20. August 2026 · 5min.at, 17. August 2026 · Bad St. Leonhard im Lavanttal, 17. August 2026 · Geprüft 17.09.2026, 00:10 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 17. August 2026 – Kundmachung mit 6 Maßnahmen:
    • Verbot des Befüllens und Nachfüllens von Schwimmbecken und Pools – Verbot
    • Verbot der Bewässerung von Rasen- und Grünflächen, Hecken und Bäumen – Verbot
    • Verbot des Reinigens von Vorplätzen, Höfen, Fassaden, Dächern und Zäunen – Verbot
    • Verbot des Waschens von Fahrzeugen außerhalb von Waschanlagen – Verbot
    • Einschränkung des Wasserverbrauchs auf das unbedingt notwendige Ausmaß – Einschränkung
    • Verbot des Waschens von Großgeräten – Verbot
  2. 20. August 2026 – Einschränkung des Wasserverbrauchs auf das Notwendigste – Verbot
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Allgemeine Wassereinschränkung

    Einschränkung des Wasserverbrauchs auf das Notwendigste

    Verbot

    In Bad St. Leonhard im Lavanttal wurde der Wasserverbrauch per Verordnung auf das Notwendigste eingeschränkt. Verstöße werden als Verwaltungsübertretung geahndet und können mit Geldstrafen bis zu 2.180 Euro bestraft werden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „In Bad St. Leonhard wurde der Wasserverbrauch auf das Notwendigste eingeschränkt [...] Verstöße gegen diese Verordnung werden als Verwaltungsübertretung geahndet und können mit Geldstrafen bis zu 2.180 Euro bestraft werden.“

    Gültigkeit
    seit 20. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    20. August 2026
    Zuletzt geprüft
    17.09.2026, 00:10

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Poolfüllung

    Verbot des Befüllens und Nachfüllens von Schwimmbecken und Pools

    Verbot

    Die Stadtgemeinde Bad St. Leonhard im Lavanttal schränkt wegen anhaltender Trockenheit den Wasserverbrauch per Verordnung auf das unbedingt notwendige Ausmaß ein. Untersagt sind unter anderem das Befüllen und auch das Nachfüllen von Schwimmbecken und Pools jeglicher Art. Verstöße sind Verwaltungsübertretungen und werden mit Geldstrafen bis zu 2.180 Euro bestraft.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Aufgrund der prekären Situation um die Wasserversorgung muss die Stadtgemeinde Bad St. Leonhard im Lavanttal den Wasserverbrauch auf das Notwendigste einschränken. Die Verordnung tritt mit heutigen Tag in Kraft. ... Untersagt sind: das Befüllen und auch das Nachfüllen von Schwimmbecken und Pools jeglicher Art.“

    Gültigkeit
    seit 17. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    17. August 2026
    Zuletzt geprüft
    17.09.2026, 00:10

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Gartenbewässerung

    Verbot der Bewässerung von Rasen- und Grünflächen, Hecken und Bäumen

    Verbot

    Das Bewässern von Rasen- und Grünflächen, Hecken und Bäumen mit Wasser aus der Gemeindewasserversorgung ist untersagt. Verstöße sind mit Geldstrafen bis zu 2.180 Euro bewehrt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Untersagt sind: ... das Bewässern von Rasen- und Grünflächen, Hecken und Bäumen“

    Gültigkeit
    seit 17. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    17. August 2026
    Zuletzt geprüft
    17.09.2026, 00:10

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • SKM_C450i26081711110Bad St. Leonhard im Lavanttal · Gemeindemitteilung · Kundmachung vom 17. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 07:43Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Verbot des Reinigens von Vorplätzen, Höfen, Fassaden, Dächern und Zäunen

    Verbot

    Das Reinigen von Vorplätzen, Höfen, Hausfassaden, Dächern, Zäunen und dergleichen mit Wasser aus der Gemeindewasserversorgung ist untersagt. Verstöße sind mit Geldstrafen bis zu 2.180 Euro bewehrt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „das Reinigen von Vorplätzen, Höfen, Hausfassaden, Dächern, Zäunen und dergleichen“

    Gültigkeit
    seit 17. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    17. August 2026
    Zuletzt geprüft
    17.09.2026, 00:10

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • SKM_C450i26081711110Bad St. Leonhard im Lavanttal · Gemeindemitteilung · Kundmachung vom 17. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 07:43Direktlink zur Kundmachung
  • Fahrzeugwäsche

    Verbot des Waschens von Fahrzeugen außerhalb von Waschanlagen

    Verbot

    Im Rahmen der Verordnung vom 17.08.2026 ist das Waschen von Fahrzeugen untersagt, ausgenommen in dafür vorgesehenen Waschanlagen. Verstöße werden mit Geldstrafen bis zu 2.180 Euro geahndet.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Waschen in dafür vorgesehenen Waschanlagen erlaubt

    Wortlaut der Kundmachung

    „Untersagt sind: ... das Waschen von Fahrzeugen, ausgenommen in dafür vorgesehenen Waschanlagen.“

    Gültigkeit
    seit 17. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    17. August 2026
    Zuletzt geprüft
    17.09.2026, 00:10

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Allgemeine Wassereinschränkung

    Einschränkung des Wasserverbrauchs auf das unbedingt notwendige Ausmaß

    Einschränkung

    Die Wasserbezieher aller Gemeindewasserversorgungsanlagen in Bad St. Leonhard im Lavanttal sind wegen der vorherrschenden Trockenheit bis auf weiteres verpflichtet, den Wasserverbrauch auf das unbedingt notwendige Ausmaß einzuschränken. Zusätzlich sind das Befüllen und Nachfüllen von Schwimmbecken und Pools, das Bewässern von Rasen- und Grünflächen, Hecken und Bäumen, das Reinigen von Vorplätzen, Höfen, Hausfassaden, Dächern und Zäunen, das Waschen von Großgeräten sowie das Waschen von Fahrzeugen untersagt. Verstöße sind Verwaltungsübertretungen mit Geldstrafen bis zu 2.180 Euro.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die Bezieher von Wasser aus der Gemeindewasserversorgung „Bad St. Leonhard im Lavanttal“ werden wegen der vorherrschenden Trockenheit verpflichtet, bis auf weiteres den Wasserverbrauch auf das UNBEDINGT NOTWENDIGE Ausmaß einzuschränken.“

    Gültigkeit
    seit 17. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    17. August 2026
    Zuletzt geprüft
    16.09.2026, 23:11

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • SKM_C450i26081711110Bad St. Leonhard im Lavanttal · Gemeindemitteilung · Kundmachung vom 17. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 07:43Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Verbot des Waschens von Großgeräten

    Verbot

    Das Waschen von Großgeräten mit Wasser aus der Gemeindewasserversorgung ist untersagt. Verstöße sind mit Geldstrafen bis zu 2.180 Euro bewehrt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „das Waschen von Großgeräten“

    Gültigkeit
    seit 17. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    17. August 2026
    Zuletzt geprüft
    16.09.2026, 23:11

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • SKM_C450i26081711110Bad St. Leonhard im Lavanttal · Gemeindemitteilung · Kundmachung vom 17. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 07:43Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

10 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 30.10.2026, 00:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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