Bad SchwanbergSteiermark
Bitte Wasser sparen.
Bitte freiwillig
- Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser
- Bitte um Verzicht auf Autowäschen
- Bitte um Verzicht auf Poolbefüllungen und Poolnachfüllungen
- Bitte um Verzicht auf Bewässerung von Grünflächen
- Bitte um Verzicht auf Terrassen- und Flächenreinigungen mit Trinkwasser
Erlaubt bleibt
- Für die Blumenpflege durch die Marktgemeinde wird ausschließlich Wasser aus einer eigenen Brauchwasserbrunnenanlage verwendet, kein Trinkwasser aus dem öffentlichen Netz.
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 05. August 2026): „AUFRUF ZUM SPARSAMEN UMGANG MIT TRINKWASSER Die anhaltende Trockenheit der vergangenen Wochen führt dazu, dass die Schüttungen unserer Quellen im gesamten Gemeindegebiet zunehmend zurückgehen. Dies betrifft alle Wasserversorgungsanlagen der Marktgemeinde Bad Schwanberg sowie der Wassergenossenschaften Aichegg-Mainsdorf und Oberaichegg. ... ersuchen wir die Bevölkerung, mit Trinkwasser besonders sorgsam umzugehen und…“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: bad-schwanberg.gv.at · Geprüft 06.09.2026, 20:16 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 05. August 2026 – Kundmachung mit 5 Maßnahmen:
- Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
- Bitte um Verzicht auf Autowäschen – Freiwilliger Appell
- Bitte um Verzicht auf Poolbefüllungen und Poolnachfüllungen – Freiwilliger Appell
- Bitte um Verzicht auf Bewässerung von Grünflächen – Freiwilliger Appell
- Bitte um Verzicht auf Terrassen- und Flächenreinigungen mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser
Wegen anhaltender Trockenheit und rückläufiger Quellschüttungen ersucht die Marktgemeinde Bad Schwanberg die Bevölkerung, mit Trinkwasser besonders sorgsam umzugehen und auf nicht unbedingt notwendige Wasserverbräuche (u. a. Grünflächenbewässerung, Poolbefüllungen, Terrassen- und Flächenreinigungen, Autowäschen) möglichst zu verzichten. Betroffen sind alle Wasserversorgungsanlagen der Marktgemeinde sowie die Wassergenossenschaften Aichegg-Mainsdorf und Oberaichegg.
Ausnahmen – das bleibt erlaubt
Für die Blumenpflege durch die Marktgemeinde wird ausschließlich Wasser aus einer eigenen Brauchwasserbrunnenanlage verwendet, kein Trinkwasser aus dem öffentlichen Netz.
Wortlaut der Kundmachung
„AUFRUF ZUM SPARSAMEN UMGANG MIT TRINKWASSER Die anhaltende Trockenheit der vergangenen Wochen führt dazu, dass die Schüttungen unserer Quellen im gesamten Gemeindegebiet zunehmend zurückgehen. Dies betrifft alle Wasserversorgungsanlagen der Marktgemeinde Bad Schwanberg sowie der Wassergenossenschaften Aichegg-Mainsdorf und Oberaichegg. ... ersuchen wir die Bevölkerung, mit Trinkwasser besonders sorgsam umzugehen und auf nicht unbedingt notwendige Wasserverbräuche möglichst zu verzichten. Dazu zählen insbesondere: Bewässerungen von Grünflächen, Poolbefüllungen und Poolnachfüllungen, Terrassen- und Flächenreinigungen, Autowäschen sowie alle weiteren vermeidbaren Wasserverbräuche.“
- Gültigkeit
- seit 05. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 05. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 06.09.2026, 13:30
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Amtsblatt / Kundmachungen: AmtstafelBad Schwanberg · Gemeindemitteilung · Kundmachung vom 05. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 10:57Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Fahrzeugwäsche
Bitte um Verzicht auf Autowäschen
Im Rahmen des Sparaufrufs wird die Bevölkerung gebeten, auf das Waschen von Fahrzeugen mit Trinkwasser möglichst zu verzichten.
Wortlaut der Kundmachung
„Terrassen- und Flächenreinigungen, Autowäschen sowie alle weiteren vermeidbaren Wasserverbräuche“
- Gültigkeit
- seit 05. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 05. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 06.09.2026, 13:25
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Amtsblatt / Kundmachungen: AmtstafelBad Schwanberg · Gemeindemitteilung · Kundmachung vom 05. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 10:57Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Befüllung privater Pools
Bitte um Verzicht auf Poolbefüllungen und Poolnachfüllungen
Im Rahmen des Sparaufrufs wird die Bevölkerung gebeten, auf das Befüllen und Nachfüllen von Pools mit Trinkwasser möglichst zu verzichten.
Wortlaut der Kundmachung
„Poolbefüllungen und Poolnachfüllungen“
- Gültigkeit
- seit 05. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 05. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 06.09.2026, 13:32
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Amtsblatt / Kundmachungen: AmtstafelBad Schwanberg · Gemeindemitteilung · Kundmachung vom 05. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 10:57Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Rasenbewässerung
Bitte um Verzicht auf Bewässerung von Grünflächen
Im Rahmen des Sparaufrufs wird die Bevölkerung gebeten, auf die Bewässerung von Grünflächen mit Trinkwasser möglichst zu verzichten.
Wortlaut der Kundmachung
„Dazu zählen insbesondere: Bewässerungen von Grünflächen“
- Gültigkeit
- seit 05. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 05. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 06.09.2026, 13:30
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Amtsblatt / Kundmachungen: AmtstafelBad Schwanberg · Gemeindemitteilung · Kundmachung vom 05. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 10:57Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Bitte um Verzicht auf Terrassen- und Flächenreinigungen mit Trinkwasser
Im Rahmen des Appells zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser wegen anhaltender Trockenheit wird die Bevölkerung gebeten, auf Terrassen- und Flächenreinigungen mit Trinkwasser zu verzichten.
Wortlaut der Kundmachung
„Dazu zählen insbesondere: Bewässerungen von Grünflächen, Poolbefüllungen und Poolnachfüllungen, Terrassen- und Flächenreinigungen, Autowäschen sowie alle weiteren vermeidbaren Wasserverbräuche.“
- Gültigkeit
- seit 05. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 05. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 06.09.2026, 20:16
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Bad Schwanberg – Fund via Google-Abgleichbad-schwanberg.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 05. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 20:13Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 26.09.2026, 11:35. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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