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Bad SchwanbergSteiermark

Bitte Wasser sparen.

Bitte freiwillig

  • Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser
  • Bitte um Verzicht auf Autowäschen
  • Bitte um Verzicht auf Poolbefüllungen und Poolnachfüllungen
  • Bitte um Verzicht auf Bewässerung von Grünflächen
  • Bitte um Verzicht auf Terrassen- und Flächenreinigungen mit Trinkwasser

Erlaubt bleibt

  • Für die Blumenpflege durch die Marktgemeinde wird ausschließlich Wasser aus einer eigenen Brauchwasserbrunnenanlage verwendet, kein Trinkwasser aus dem öffentlichen Netz.

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 05. August 2026): „AUFRUF ZUM SPARSAMEN UMGANG MIT TRINKWASSER Die anhaltende Trockenheit der vergangenen Wochen führt dazu, dass die Schüttungen unserer Quellen im gesamten Gemeindegebiet zunehmend zurückgehen. Dies betrifft alle Wasserversorgungsanlagen der Marktgemeinde Bad Schwanberg sowie der Wassergenossenschaften Aichegg-Mainsdorf und Oberaichegg. ... ersuchen wir die Bevölkerung, mit Trinkwasser besonders sorgsam umzugehen und…“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: bad-schwanberg.gv.at · Geprüft 06.09.2026, 20:16 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 05. August 2026 – Kundmachung mit 5 Maßnahmen:
    • Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
    • Bitte um Verzicht auf Autowäschen – Freiwilliger Appell
    • Bitte um Verzicht auf Poolbefüllungen und Poolnachfüllungen – Freiwilliger Appell
    • Bitte um Verzicht auf Bewässerung von Grünflächen – Freiwilliger Appell
    • Bitte um Verzicht auf Terrassen- und Flächenreinigungen mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser

    Empfehlung

    Wegen anhaltender Trockenheit und rückläufiger Quellschüttungen ersucht die Marktgemeinde Bad Schwanberg die Bevölkerung, mit Trinkwasser besonders sorgsam umzugehen und auf nicht unbedingt notwendige Wasserverbräuche (u. a. Grünflächenbewässerung, Poolbefüllungen, Terrassen- und Flächenreinigungen, Autowäschen) möglichst zu verzichten. Betroffen sind alle Wasserversorgungsanlagen der Marktgemeinde sowie die Wassergenossenschaften Aichegg-Mainsdorf und Oberaichegg.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Für die Blumenpflege durch die Marktgemeinde wird ausschließlich Wasser aus einer eigenen Brauchwasserbrunnenanlage verwendet, kein Trinkwasser aus dem öffentlichen Netz.

    Wortlaut der Kundmachung

    „AUFRUF ZUM SPARSAMEN UMGANG MIT TRINKWASSER Die anhaltende Trockenheit der vergangenen Wochen führt dazu, dass die Schüttungen unserer Quellen im gesamten Gemeindegebiet zunehmend zurückgehen. Dies betrifft alle Wasserversorgungsanlagen der Marktgemeinde Bad Schwanberg sowie der Wassergenossenschaften Aichegg-Mainsdorf und Oberaichegg. ... ersuchen wir die Bevölkerung, mit Trinkwasser besonders sorgsam umzugehen und auf nicht unbedingt notwendige Wasserverbräuche möglichst zu verzichten. Dazu zählen insbesondere: Bewässerungen von Grünflächen, Poolbefüllungen und Poolnachfüllungen, Terrassen- und Flächenreinigungen, Autowäschen sowie alle weiteren vermeidbaren Wasserverbräuche.“

    Gültigkeit
    seit 05. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    05. August 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 13:30

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

  • Fahrzeugwäsche

    Bitte um Verzicht auf Autowäschen

    Empfehlung

    Im Rahmen des Sparaufrufs wird die Bevölkerung gebeten, auf das Waschen von Fahrzeugen mit Trinkwasser möglichst zu verzichten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Terrassen- und Flächenreinigungen, Autowäschen sowie alle weiteren vermeidbaren Wasserverbräuche“

    Gültigkeit
    seit 05. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    05. August 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 13:25

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

  • Befüllung privater Pools

    Bitte um Verzicht auf Poolbefüllungen und Poolnachfüllungen

    Empfehlung

    Im Rahmen des Sparaufrufs wird die Bevölkerung gebeten, auf das Befüllen und Nachfüllen von Pools mit Trinkwasser möglichst zu verzichten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Poolbefüllungen und Poolnachfüllungen“

    Gültigkeit
    seit 05. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    05. August 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 13:32

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

  • Rasenbewässerung

    Bitte um Verzicht auf Bewässerung von Grünflächen

    Empfehlung

    Im Rahmen des Sparaufrufs wird die Bevölkerung gebeten, auf die Bewässerung von Grünflächen mit Trinkwasser möglichst zu verzichten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Dazu zählen insbesondere: Bewässerungen von Grünflächen“

    Gültigkeit
    seit 05. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    05. August 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 13:30

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Bitte um Verzicht auf Terrassen- und Flächenreinigungen mit Trinkwasser

    Empfehlung

    Im Rahmen des Appells zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser wegen anhaltender Trockenheit wird die Bevölkerung gebeten, auf Terrassen- und Flächenreinigungen mit Trinkwasser zu verzichten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Dazu zählen insbesondere: Bewässerungen von Grünflächen, Poolbefüllungen und Poolnachfüllungen, Terrassen- und Flächenreinigungen, Autowäschen sowie alle weiteren vermeidbaren Wasserverbräuche.“

    Gültigkeit
    seit 05. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    05. August 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 20:16

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

Transparenz

7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 26.09.2026, 11:35. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)