Bad BlumauSteiermark
Es gelten Verbote.
Verboten
- Auch ohne behördliche Verbote setzen die Gemeinde und der größte Leitbetrieb der Region auf einen bewussten Umgang mit R
Eingeschränkt
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Gemeinde Bad Blumau liegen im September 2026 keine behördlichen Einschränkungen oder akuten Wassersparmaßnahmen vor.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: bad-blumau.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:59 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für die Gemeinde Bad Blumau liegen im September 2026 keine behördlichen Einschränkungen oder akuten Wassersparmaßnahmen vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Bad Blumau liegen im September 2026 keine behördlichen Einschränkungen oder akuten Wassersparmaßnahmen vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:59
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenbad-blumau.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:36Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Auch ohne behördliche Verbote setzen die Gemeinde und der größte Leitbetrieb der Region auf einen bewussten Umgang mit R
Auch ohne behördliche Verbote setzen die Gemeinde und der größte Leitbetrieb der Region auf einen bewussten Umgang mit Ressourcen:
Wortlaut der Kundmachung
„Auch ohne behördliche Verbote setzen die Gemeinde und der größte Leitbetrieb der Region auf einen bewussten Umgang mit Ressourcen:“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:59
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Auch ohne behördliche Verbote setzen die Gemeinde und der größte Leitbetrieb der Region auf einen bewussten Umgang mit Rbad-blumau.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:36Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 16.10.2026, 15:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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