Bad AusseeSteiermark
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Poolbefüllung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Allgemeiner Kontext: Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) hat zwar im Sommer 2026 beim österreichweiten Trinkwasser-Gipfel generelle Tipps zum bewussten Wassersparen im Alltag veröffentlicht – behördliche Verbote oder Einschränkungen (wie Pool-Befüllungsverbote) gibt es in Bad Aussee aktuell jedoch nicht.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: bmluk.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:19 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Allgemeiner Kontext: Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) hat zwar im Sommer 2026 beim österreichweiten Trinkwasser-Gipfel generelle Tipps zum bewussten Wassersparen im Alltag veröffentlicht – behördliche Verbote oder Einschränkungen (wie Pool-Befüllungsverbote) gibt es in Bad Aussee aktuell jedoch nicht.
Wortlaut der Kundmachung
„Allgemeiner Kontext: Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) hat zwar im Sommer 2026 beim österreichweiten Trinkwasser-Gipfel generelle Tipps zum bewussten Wassersparen im Alltag veröffentlicht – behördliche Verbote oder Einschränkungen (wie Pool-Befüllungsverbote) gibt es in Bad Aussee aktuell jedoch nicht.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:19
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungbmluk.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:12Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 30.10.2026, 13:05. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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