BachTirol
Es gelten Verbote.
Verboten
- Stuttgart & Region): In der Landeshauptstadt Stuttgart wurde das ursprünglich bis Ende August befristete Wasserentnahmev
- Aufruf zum Wassersparen
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Stuttgart & Region): In der Landeshauptstadt Stuttgart wurde das ursprünglich bis Ende August befristete Wasserentnahmeverbot vorläufig bis zum 30.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: wwf.at · Geprüft 08.09.2026, 20:11 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Stuttgart & Region): In der Landeshauptstadt Stuttgart wurde das ursprünglich bis Ende August befristete Wasserentnahmev
Stuttgart & Region): In der Landeshauptstadt Stuttgart wurde das ursprünglich bis Ende August befristete Wasserentnahmeverbot vorläufig bis zum 30.
Wortlaut der Kundmachung
„Stuttgart & Region): In der Landeshauptstadt Stuttgart wurde das ursprünglich bis Ende August befristete Wasserentnahmeverbot vorläufig bis zum 30.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:11
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Stuttgart & Region): In der Landeshauptstadt Stuttgart wurde das ursprünglich bis Ende August befristete Wasserentnahmevwwf.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:11Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Aufgrund der extremen Trockenheit und Hitzewelle im Sommer gelten im September 2026 in vielen Regionen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz strikte Wassersparmaßnahmen und Entnahmeverbote für Bäche, Flüsse und Seen.
Wortlaut der Kundmachung
„Aufgrund der extremen Trockenheit und Hitzewelle im Sommer gelten im September 2026 in vielen Regionen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz strikte Wassersparmaßnahmen und Entnahmeverbote für Bäche, Flüsse und Seen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:11
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenwwf.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:11Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Es ist verboten, Wasser mittels Pumpen oder Schöpfen für den privaten Gebrauch (wie die Gartenbewässerung) aus Bächen zu entnehmen.
Wortlaut der Kundmachung
„Es ist verboten, Wasser mittels Pumpen oder Schöpfen für den privaten Gebrauch (wie die Gartenbewässerung) aus Bächen zu entnehmen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:11
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungwwf.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:11Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 23.10.2026, 19:45. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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