AußervillgratenTirol
Bitte Wasser sparen.
Bitte freiwillig
- Appell zur Einschränkung des Autowaschens
- Appell zur Einschränkung der Straßenreinigung mit Wasser
- Appell zur Einschränkung der Bewässerung von Gärten und Rasenflächen
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 05. Juni 2026): „Wir bitten Sie insbesondere bei folgenden Tätigkeiten den Wasserverbrauch einzuschränken: • Bewässerung von Gärten und Rasenflächen • Autowaschen • Straßenreinigung, etc.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: ausservillgraten.gv.at · Geprüft 16.09.2026, 23:34 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 05. Juni 2026 – Kundmachung mit 3 Maßnahmen:
- Appell zur Einschränkung des Autowaschens – Freiwilliger Appell
- Appell zur Einschränkung der Straßenreinigung mit Wasser – Freiwilliger Appell
- Appell zur Einschränkung der Bewässerung von Gärten und Rasenflächen – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Fahrzeugwäsche
Appell zur Einschränkung des Autowaschens
Im Rahmen des Wassersparaufrufs wegen rückläufiger Quellenschüttungen bittet die Gemeinde Außervillgraten, den Wasserverbrauch beim Autowaschen einzuschränken. Freiwilliger Appell, kein Verbot.
Wortlaut der Kundmachung
„Wir bitten Sie insbesondere bei folgenden Tätigkeiten den Wasserverbrauch einzuschränken: • Bewässerung von Gärten und Rasenflächen • Autowaschen • Straßenreinigung, etc.“
- Gültigkeit
- seit 05. Juni 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 05. Juni 2026
- Zuletzt geprüft
- 16.09.2026, 23:34
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Information_Wassersparen_2ausservillgraten.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 05. Juni 2026 · abgerufen 08.09.2026, 00:15Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Appell zur Einschränkung der Straßenreinigung mit Wasser
Im Rahmen des Wassersparaufrufs wegen rückläufiger Quellenschüttungen bittet die Gemeinde Außervillgraten, den Wasserverbrauch bei der Straßenreinigung einzuschränken. Freiwilliger Appell, kein Verbot.
Wortlaut der Kundmachung
„Wir bitten Sie insbesondere bei folgenden Tätigkeiten den Wasserverbrauch einzuschränken: • Bewässerung von Gärten und Rasenflächen • Autowaschen • Straßenreinigung, etc.“
- Gültigkeit
- seit 05. Juni 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 05. Juni 2026
- Zuletzt geprüft
- 16.09.2026, 23:30
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Information_Wassersparen_2ausservillgraten.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 05. Juni 2026 · abgerufen 08.09.2026, 00:15Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Gartenbewässerung
Appell zur Einschränkung der Bewässerung von Gärten und Rasenflächen
Wegen Trockenheit und geringer Niederschläge sind in der Gemeinde Außervillgraten rückläufige Quellenschüttungen in der öffentlichen Wasserversorgung zu verzeichnen. Die Gemeinde bittet, den Wasserverbrauch auf ein Mindestmaß zu reduzieren und insbesondere die Bewässerung von Gärten und Rasenflächen einzuschränken. Freiwilliger Appell, kein Verbot.
Wortlaut der Kundmachung
„Aufgrund der Trockenheit bzw. der geringen Niederschläge sind derzeit in der Gemeinde Außervillgraten rückläufige Quellenschüttungen vor allem auch in der öffentlichen Wasserversorgung zu verzeichnen. Um die Versorgung mit ausreichend Trinkwasser auch weiterhin sicherstellen zu können, bitten wir den Wasserverbrauch auf ein Mindestmaß zu reduzieren! Wir bitten Sie insbesondere bei folgenden Tätigkeiten den Wasserverbrauch einzuschränken: • Bewässerung von Gärten und Rasenflächen • Autowaschen • Straßenreinigung, etc.“
- Gültigkeit
- seit 05. Juni 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 05. Juni 2026
- Zuletzt geprüft
- 16.09.2026, 23:30
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Information_Wassersparen_2ausservillgraten.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 05. Juni 2026 · abgerufen 08.09.2026, 00:15Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 08:55. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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