AuVorarlberg
Es gelten Verbote.
Verboten
- Da die Maßnahmen und Verbote lokal von den jeweiligen Kommunen und Bezirkshauptmannschaften geregelt werden, empfiehlt e
- Einschränkung der Gartenbewässerung
- Entnahmeverbote aus Gewässern: Das Abpumpen von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen für die private Nutzung (z
Eingeschränkt
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Da die Maßnahmen und Verbote lokal von den jeweiligen Kommunen und Bezirkshauptmannschaften geregelt werden, empfiehlt es sich, die offizielle Website Ihrer Heimatgemeinde zu prüfen, um die exakt für Ihren Wohnort geltenden Vorschriften zu erfahren.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: bmluk.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:01 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Da die Maßnahmen und Verbote lokal von den jeweiligen Kommunen und Bezirkshauptmannschaften geregelt werden, empfiehlt e
Da die Maßnahmen und Verbote lokal von den jeweiligen Kommunen und Bezirkshauptmannschaften geregelt werden, empfiehlt es sich, die offizielle Website Ihrer Heimatgemeinde zu prüfen, um die exakt für Ihren Wohnort geltenden Vorschriften zu erfahren.
Wortlaut der Kundmachung
„Da die Maßnahmen und Verbote lokal von den jeweiligen Kommunen und Bezirkshauptmannschaften geregelt werden, empfiehlt es sich, die offizielle Website Ihrer Heimatgemeinde zu prüfen, um die exakt für Ihren Wohnort geltenden Vorschriften zu erfahren.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:01
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Da die Maßnahmen und Verbote lokal von den jeweiligen Kommunen und Bezirkshauptmannschaften geregelt werden, empfiehlt ebmluk.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:01Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Gartenbewässerung) ist in vielen Regionen strengstens untersagt und wird mit hohen Strafen geahndet.
Wortlaut der Kundmachung
„Gartenbewässerung) ist in vielen Regionen strengstens untersagt und wird mit hohen Strafen geahndet.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:01
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungbmluk.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:01Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Entnahmeverbote aus Gewässern: Das Abpumpen von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen für die private Nutzung (z
Entnahmeverbote aus Gewässern: Das Abpumpen von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen für die private Nutzung (z.B.
Wortlaut der Kundmachung
„Entnahmeverbote aus Gewässern: Das Abpumpen von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen für die private Nutzung (z.B.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:01
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Entnahmeverbote aus Gewässern: Das Abpumpen von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen für die private Nutzung (zbmluk.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:01Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Aufgrund der aktuellen Lage gelten im September 2026 in zahlreichen Regionen (insbesondere in Österreich, Deutschland und der Schweiz) dringende Sparaufrufe und behördliche Einschränkungen: DW.com +2
Wortlaut der Kundmachung
„Aufgrund der aktuellen Lage gelten im September 2026 in zahlreichen Regionen (insbesondere in Österreich, Deutschland und der Schweiz) dringende Sparaufrufe und behördliche Einschränkungen: DW.com +2“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:01
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenbmluk.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:01Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 13.10.2026, 14:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)