Au am LeithabergeNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Für die Gemeinde Au am Leithaberge gibt es im September 2026 keine gesonderte, verordnete Wassereinschränkung oder ein s
Bitte freiwillig
- Einschränkung der Poolbefüllung
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Im direkt benachbarten Ort Hof am Leithaberge wurde beispielsweise bereits dazu aufgerufen, den Verbrauch für Rasenbewässerung, Poolbefüllungen und Autowäschen freiwillig zu minimieren, um die Trinkwasserreserven der Region zu schonen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: au-leithaberge.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:49 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Im direkt benachbarten Ort Hof am Leithaberge wurde beispielsweise bereits dazu aufgerufen, den Verbrauch für Rasenbewässerung, Poolbefüllungen und Autowäschen freiwillig zu minimieren, um die Trinkwasserreserven der Region zu schonen.
Wortlaut der Kundmachung
„Im direkt benachbarten Ort Hof am Leithaberge wurde beispielsweise bereits dazu aufgerufen, den Verbrauch für Rasenbewässerung, Poolbefüllungen und Autowäschen freiwillig zu minimieren, um die Trinkwasserreserven der Region zu schonen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:49
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungau-leithaberge.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:47Übersichtsseite von www.au-leithaberge.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Für die Gemeinde Au am Leithaberge gibt es im September 2026 keine gesonderte, verordnete Wassereinschränkung oder ein s
Für die Gemeinde Au am Leithaberge gibt es im September 2026 keine gesonderte, verordnete Wassereinschränkung oder ein striktes Nutzungsverbot.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Au am Leithaberge gibt es im September 2026 keine gesonderte, verordnete Wassereinschränkung oder ein striktes Nutzungsverbot.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:49
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Für die Gemeinde Au am Leithaberge gibt es im September 2026 keine gesonderte, verordnete Wassereinschränkung oder ein sau-leithaberge.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:47Übersichtsseite von www.au-leithaberge.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Allerdings gilt aufgrund der generellen Trockenheitslage der vergangenen Monate in Niederösterreich und der benachbarten Thermenregion ein allgemeiner, vorsorglicher Appell zum bewussten Wassersparen.
Wortlaut der Kundmachung
„Allerdings gilt aufgrund der generellen Trockenheitslage der vergangenen Monate in Niederösterreich und der benachbarten Thermenregion ein allgemeiner, vorsorglicher Appell zum bewussten Wassersparen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:49
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenau-leithaberge.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:47Übersichtsseite von www.au-leithaberge.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 28.10.2026, 08:35. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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