Asparn an der ZayaNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Poolbefüllung
- Allgemeiner Umgang: Unabhängig von Verboten wird in den Sommermonaten im gesamten Weinviertel generell zu einem verantwo
Eingeschränkt
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Aktueller Status: Auf der offiziellen Amtstafel der Marktgemeinde Asparn an der Zaya gibt es derzeit keine Kundmachungen über Verbote (wie etwa Poolbefüllungs- oder Rasensprengverbote).“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: asparn.at · Geprüft 08.09.2026, 18:52 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Aktueller Status: Auf der offiziellen Amtstafel der Marktgemeinde Asparn an der Zaya gibt es derzeit keine Kundmachungen über Verbote (wie etwa Poolbefüllungs- oder Rasensprengverbote).
Wortlaut der Kundmachung
„Aktueller Status: Auf der offiziellen Amtstafel der Marktgemeinde Asparn an der Zaya gibt es derzeit keine Kundmachungen über Verbote (wie etwa Poolbefüllungs- oder Rasensprengverbote).“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:52
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungasparn.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:47Übersichtsseite von www.asparn.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für die Marktgemeinde Asparn an der Zaya liegen im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassersparmaßnahmen oder Einschränkungen vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Marktgemeinde Asparn an der Zaya liegen im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassersparmaßnahmen oder Einschränkungen vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:52
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenasparn.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:47Übersichtsseite von www.asparn.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Allgemeiner Umgang: Unabhängig von Verboten wird in den Sommermonaten im gesamten Weinviertel generell zu einem verantwo
Allgemeiner Umgang: Unabhängig von Verboten wird in den Sommermonaten im gesamten Weinviertel generell zu einem verantwortungsvollen und bewussten Umgang mit Trinkwasser geraten, um die Hochbehälter zu schonen.
Wortlaut der Kundmachung
„Allgemeiner Umgang: Unabhängig von Verboten wird in den Sommermonaten im gesamten Weinviertel generell zu einem verantwortungsvollen und bewussten Umgang mit Trinkwasser geraten, um die Hochbehälter zu schonen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:52
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Allgemeiner Umgang: Unabhängig von Verboten wird in den Sommermonaten im gesamten Weinviertel generell zu einem verantwoasparn.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:47Übersichtsseite von www.asparn.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 28.09.2026, 09:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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