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Asparn an der ZayaNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Einschränkung der Poolbefüllung
  • Allgemeiner Umgang: Unabhängig von Verboten wird in den Sommermonaten im gesamten Weinviertel generell zu einem verantwo

Eingeschränkt

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Aktueller Status: Auf der offiziellen Amtstafel der Marktgemeinde Asparn an der Zaya gibt es derzeit keine Kundmachungen über Verbote (wie etwa Poolbefüllungs- oder Rasensprengverbote).“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: asparn.at · Geprüft 08.09.2026, 18:52 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Verbot

    Aktueller Status: Auf der offiziellen Amtstafel der Marktgemeinde Asparn an der Zaya gibt es derzeit keine Kundmachungen über Verbote (wie etwa Poolbefüllungs- oder Rasensprengverbote).

    Wortlaut der Kundmachung

    „Aktueller Status: Auf der offiziellen Amtstafel der Marktgemeinde Asparn an der Zaya gibt es derzeit keine Kundmachungen über Verbote (wie etwa Poolbefüllungs- oder Rasensprengverbote).“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 18:52

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Einschränkung der Poolbefüllungasparn.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:47Übersichtsseite von www.asparn.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Einschränkung

    Für die Marktgemeinde Asparn an der Zaya liegen im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassersparmaßnahmen oder Einschränkungen vor.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Marktgemeinde Asparn an der Zaya liegen im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassersparmaßnahmen oder Einschränkungen vor.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 18:52

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenasparn.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:47Übersichtsseite von www.asparn.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Allgemeiner Umgang: Unabhängig von Verboten wird in den Sommermonaten im gesamten Weinviertel generell zu einem verantwo

    Verbot

    Allgemeiner Umgang: Unabhängig von Verboten wird in den Sommermonaten im gesamten Weinviertel generell zu einem verantwortungsvollen und bewussten Umgang mit Trinkwasser geraten, um die Hochbehälter zu schonen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Allgemeiner Umgang: Unabhängig von Verboten wird in den Sommermonaten im gesamten Weinviertel generell zu einem verantwortungsvollen und bewussten Umgang mit Trinkwasser geraten, um die Hochbehälter zu schonen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 18:52

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 28.09.2026, 09:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

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