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Aspangberg-St. PeterNiederösterreich

Bitte Wasser sparen.

Bitte freiwillig

  • Bitte, Rasenflächen und Gärten nicht mit Trinkwasser zu bewässern
  • Bitte, Fahrzeuge und Hofflächen nicht mit Trinkwasser zu waschen
  • Bitte, Poolanlagen nicht mit Trinkwasser zu befüllen oder nachzufüllen
  • Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser wegen anhaltender Trockenheit

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 18. August 2026): „VERMEIDEN SIE DAHER BITTE: das Bewässern von Rasenflächen und Gärten mit Trinkwasser“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: Aspangberg-St. Peter · Geprüft 06.09.2026, 17:34 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 18. August 2026 – Kundmachung mit 4 Maßnahmen:
    • Bitte, Rasenflächen und Gärten nicht mit Trinkwasser zu bewässern – Freiwilliger Appell
    • Bitte, Fahrzeuge und Hofflächen nicht mit Trinkwasser zu waschen – Freiwilliger Appell
    • Bitte, Poolanlagen nicht mit Trinkwasser zu befüllen oder nachzufüllen – Freiwilliger Appell
    • Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser wegen anhaltender Trockenheit – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Bitte, Rasenflächen und Gärten nicht mit Trinkwasser zu bewässern

    Empfehlung

    Im Rahmen des Sparappells wegen der anhaltenden Trockenheit bittet die Gemeinde, das Bewässern von Rasenflächen und Gärten mit Trinkwasser zu vermeiden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „VERMEIDEN SIE DAHER BITTE: das Bewässern von Rasenflächen und Gärten mit Trinkwasser“

    Gültigkeit
    seit 18. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    18. August 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 14:28

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Bitte, Fahrzeuge und Hofflächen nicht mit Trinkwasser zu waschen

    Empfehlung

    Im Rahmen des Sparappells wegen der anhaltenden Trockenheit bittet die Gemeinde, das Waschen von Fahrzeugen und Hofflächen mit Trinkwasser zu vermeiden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „VERMEIDEN SIE DAHER BITTE: ... das Waschen von Fahrzeugen und Hofflächen mit Trinkwasser“

    Gültigkeit
    seit 18. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    18. August 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 14:25

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Bitte, Poolanlagen nicht mit Trinkwasser zu befüllen oder nachzufüllen

    Empfehlung

    Im Rahmen des Sparappells wegen der anhaltenden Trockenheit bittet die Gemeinde, das Befüllen oder Nachfüllen von Poolanlagen zu vermeiden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „VERMEIDEN SIE DAHER BITTE: ... das Befüllen oder Nachfüllen von Poolanlagen“

    Gültigkeit
    seit 18. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    18. August 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 17:33

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser wegen anhaltender Trockenheit

    Empfehlung

    Die Gemeinde bittet aufgrund der anhaltenden Trockenheit und des erhöhten Wasserverbrauchs vorsorglich um einen bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung. Vermieden werden sollen insbesondere das Bewässern von Rasenflächen und Gärten mit Trinkwasser, das Befüllen oder Nachfüllen von Poolanlagen sowie das Waschen von Fahrzeugen und Hofflächen mit Trinkwasser. Die Versorgung ist aktuell gesichert.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die Trinkwasserversorgung in unserer Gemeinde ist aktuell gesichert. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und des erhöhten Wasserverbrauchs bitten wir Sie vorsorglich um einen bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung. Wir bitten Sie, den Verbrauch von Trinkwasser zu reduzieren. VERMEIDEN SIE DAHER BITTE: das Bewässern von Rasenflächen und Gärten mit Trinkwasser, das Befüllen oder Nachfüllen von Poolanlagen, das Waschen von Fahrzeugen und Hofflächen mit Trinkwasser, Sonstige Wasserverbräuche“

    Gültigkeit
    seit 18. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    18. August 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 17:34

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

Transparenz

8 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 24.10.2026, 02:00. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)