ArriachKärnten
Es gelten Einschränkungen.
Eingeschränkt
- Meldepflicht für die Befüllung von Pools aus der Gemeindewasserversorgung
Bitte freiwillig
- Wassersparaufruf mit Lecküberprüfung von Leitungen und WC-Spülkästen
Erlaubt bleibt
- Ausgenommen sind: Schwimmbecken/Pools bis einschließlich 3 m³; Nachfüllungen zur Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Betriebes bis zu 10 % des Beckeninhaltes; Befüllungen aus nachweislich eigenen Wasserversorgungsanlagen (nicht an die Gemeindewasserversorgung angeschlossen); von der Gemeinde ausdrücklich genehmigte Befüllungen.
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 28. Mai 2026): „Wegen anhaltender Trockenheit ruft nun auch Arriach zum Wassersparen auf. Pools dürfen derzeit nicht befüllt werden, zudem sollen Haushalte ihre Leitungen und WC-Spülkästen auf mögliche Lecks überprüfen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: kleinezeitung.at, 28. Mai 2026 · Arriach, 15. Juli 2026 · Geprüft 16.09.2026, 23:49 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 28. Mai 2026 – Wassersparaufruf mit Lecküberprüfung von Leitungen und WC-Spülkästen – Freiwilliger Appell
- 15. Juli 2026 – Meldepflicht für die Befüllung von Pools aus der Gemeindewasserversorgung – Einschränkung
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Wassersparaufruf mit Lecküberprüfung von Leitungen und WC-Spülkästen
Wortlaut der Kundmachung
„Wegen anhaltender Trockenheit ruft nun auch Arriach zum Wassersparen auf. Pools dürfen derzeit nicht befüllt werden, zudem sollen Haushalte ihre Leitungen und WC-Spülkästen auf mögliche Lecks überprüfen.“
- Gültigkeit
- seit 28. Mai 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 28. Mai 2026
- Zuletzt geprüft
- 16.09.2026, 23:49
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Nächste Kärntner Gemeinde ruft zum Wassersparen aufkleinezeitung.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 28. Mai 2026 · abgerufen 16.09.2026, 23:40Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Befüllung privater Pools
Meldepflicht für die Befüllung von Pools aus der Gemeindewasserversorgung
Die erstmalige Befüllung sowie jede vollständige Neubefüllung von Schwimmbecken, Pools und ähnlichen Anlagen mit einem Fassungsvermögen von mehr als 3 m³ aus der Gemeindewasserversorgungsanlage Arriach ist der Gemeinde mindestens drei Werktage vor Beginn der Wasserentnahme zu melden. Die Meldepflicht gilt im Zeitraum vom 01.05. bis 15.09. Die Befüllung ohne vorherige Meldung ist unzulässig; die Gemeinde kann den Zeitpunkt der Befüllung festlegen oder bei Gefährdung der Versorgungssicherheit Befüllungen einschränken oder untersagen. Zuwiderhandlungen sind Verwaltungsübertretungen mit Geldstrafe bis 2.180 Euro.
Ausnahmen – das bleibt erlaubt
Ausgenommen sind: Schwimmbecken/Pools bis einschließlich 3 m³; Nachfüllungen zur Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Betriebes bis zu 10 % des Beckeninhaltes; Befüllungen aus nachweislich eigenen Wasserversorgungsanlagen (nicht an die Gemeindewasserversorgung angeschlossen); von der Gemeinde ausdrücklich genehmigte Befüllungen.
Wortlaut der Kundmachung
„Die erstmalige Befüllung sowie jede vollständige Neubefüllung von Schwimmbecken, Pools und ähnlichen Anlagen mit einem Fassungsvermögen von mehr als 3 m³ Wasser ist der Gemeinde Arriach vor Beginn der Wasserentnahme zu melden. (2) Die Meldung hat mindestens drei Werktage vor Beginn der Wasserentnahme schriftlich, oder elektronisch, oder in der von der Gemeinde Arriach festgelegten Form zu erfolgen. ... §3 Verbote (1) Die Befüllung von Anlagen gemäß §1 aus der Gemeindewasserversorgungsanlage ohne vorherige Meldung gemäß §2 ist unzulässig.“
- Gültigkeit
- seit 15. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 15. Juli 2026
- Zuletzt geprüft
- 16.09.2026, 23:41
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- meldepflicht_wasserentnahme_verordnung_15.07.2026Arriach · Gemeindemitteilung · Kundmachung vom 15. Juli 2026 · abgerufen 07.09.2026, 11:59Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
33 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 26.10.2026, 19:20. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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