ArdaggerNiederösterreich
Es gelten Einschränkungen.
Eingeschränkt
- Die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger in den vier Ortsteilen (Ardagger Markt, Ardagger Stift, Kollmitzberg und
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger in den vier Ortsteilen (Ardagger Markt, Ardagger Stift, Kollmitzberg und Stephanshart) um konsequente Mithilfe, um die allgemeine Versorgungssicherheit ohne drastischere Einschränkungen aufrechtzuerhalten.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: ardagger.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 18:41 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger in den vier Ortsteilen (Ardagger Markt, Ardagger Stift, Kollmitzberg und
Die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger in den vier Ortsteilen (Ardagger Markt, Ardagger Stift, Kollmitzberg und Stephanshart) um konsequente Mithilfe, um die allgemeine Versorgungssicherheit ohne drastischere Einschränkungen aufrechtzuerhalten.
Wortlaut der Kundmachung
„Die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger in den vier Ortsteilen (Ardagger Markt, Ardagger Stift, Kollmitzberg und Stephanshart) um konsequente Mithilfe, um die allgemeine Versorgungssicherheit ohne drastischere Einschränkungen aufrechtzuerhalten.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:41
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger in den vier Ortsteilen (Ardagger Markt, Ardagger Stift, Kollmitzberg undardagger.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:37Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 18.10.2026, 21:55. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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