AntiesenhofenOberösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Obwohl kein akutes Verbot der Gemeinde besteht, helfen die Standard-Empfehlungen des Bundesministeriums (BMLUK), die Hoc
Eingeschränkt
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Gemeinde Antiesenhofen liegt im September 2026 keine spezifische, akute Wassersparverordnung oder behördliche Einschränkung vor.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: antiesenhofen.at · Geprüft 08.09.2026, 19:39 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für die Gemeinde Antiesenhofen liegt im September 2026 keine spezifische, akute Wassersparverordnung oder behördliche Einschränkung vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Antiesenhofen liegt im September 2026 keine spezifische, akute Wassersparverordnung oder behördliche Einschränkung vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:39
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenantiesenhofen.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:23Übersichtsseite von www.antiesenhofen.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Obwohl kein akutes Verbot der Gemeinde besteht, helfen die Standard-Empfehlungen des Bundesministeriums (BMLUK), die Hoc
Obwohl kein akutes Verbot der Gemeinde besteht, helfen die Standard-Empfehlungen des Bundesministeriums (BMLUK), die Hochbehälter zu entlasten: Bundesministerium für Land +1
Wortlaut der Kundmachung
„Obwohl kein akutes Verbot der Gemeinde besteht, helfen die Standard-Empfehlungen des Bundesministeriums (BMLUK), die Hochbehälter zu entlasten: Bundesministerium für Land +1“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:39
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Obwohl kein akutes Verbot der Gemeinde besteht, helfen die Standard-Empfehlungen des Bundesministeriums (BMLUK), die Hocantiesenhofen.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:23Übersichtsseite von www.antiesenhofen.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 18.10.2026, 08:20. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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