AndelsbuchVorarlberg
Es gelten Verbote.
Verboten
- Oberflächengewässer: Jede unbewilligte Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen ist nach dem Wasserrechtsgesetz strengstens
Eingeschränkt
- Da die Pegelstände und Quellschüttungen in Vorarlberg durch den mangelnden Niederschlag stark belastet sind, gelten best
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Oberflächengewässer: Jede unbewilligte Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen ist nach dem Wasserrechtsgesetz strengstens verboten, um den dortigen Fisch- und Ökobestand zu schützen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: andelsbuch.at · Geprüft 08.09.2026, 19:55 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Oberflächengewässer: Jede unbewilligte Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen ist nach dem Wasserrechtsgesetz strengstens
Oberflächengewässer: Jede unbewilligte Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen ist nach dem Wasserrechtsgesetz strengstens verboten, um den dortigen Fisch- und Ökobestand zu schützen.
Wortlaut der Kundmachung
„Oberflächengewässer: Jede unbewilligte Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen ist nach dem Wasserrechtsgesetz strengstens verboten, um den dortigen Fisch- und Ökobestand zu schützen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:55
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Oberflächengewässer: Jede unbewilligte Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen ist nach dem Wasserrechtsgesetz strengstensandelsbuch.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:55Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Da die Pegelstände und Quellschüttungen in Vorarlberg durch den mangelnden Niederschlag stark belastet sind, gelten best
Da die Pegelstände und Quellschüttungen in Vorarlberg durch den mangelnden Niederschlag stark belastet sind, gelten bestimmte Einschränkungen.
Wortlaut der Kundmachung
„Da die Pegelstände und Quellschüttungen in Vorarlberg durch den mangelnden Niederschlag stark belastet sind, gelten bestimmte Einschränkungen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:55
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Da die Pegelstände und Quellschüttungen in Vorarlberg durch den mangelnden Niederschlag stark belastet sind, gelten bestandelsbuch.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:55Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
9 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 18.10.2026, 08:20. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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