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AndelsbuchVorarlberg

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Oberflächengewässer: Jede unbewilligte Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen ist nach dem Wasserrechtsgesetz strengstens

Eingeschränkt

  • Da die Pegelstände und Quellschüttungen in Vorarlberg durch den mangelnden Niederschlag stark belastet sind, gelten best

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Oberflächengewässer: Jede unbewilligte Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen ist nach dem Wasserrechtsgesetz strengstens verboten, um den dortigen Fisch- und Ökobestand zu schützen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: andelsbuch.at · Geprüft 08.09.2026, 19:55 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Oberflächengewässer: Jede unbewilligte Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen ist nach dem Wasserrechtsgesetz strengstens

    Verbot

    Oberflächengewässer: Jede unbewilligte Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen ist nach dem Wasserrechtsgesetz strengstens verboten, um den dortigen Fisch- und Ökobestand zu schützen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Oberflächengewässer: Jede unbewilligte Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen ist nach dem Wasserrechtsgesetz strengstens verboten, um den dortigen Fisch- und Ökobestand zu schützen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:55

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Da die Pegelstände und Quellschüttungen in Vorarlberg durch den mangelnden Niederschlag stark belastet sind, gelten best

    Einschränkung

    Da die Pegelstände und Quellschüttungen in Vorarlberg durch den mangelnden Niederschlag stark belastet sind, gelten bestimmte Einschränkungen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Da die Pegelstände und Quellschüttungen in Vorarlberg durch den mangelnden Niederschlag stark belastet sind, gelten bestimmte Einschränkungen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:55

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

9 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 18.10.2026, 08:20. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)