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AlthofenKärnten

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Aufruf zum Wassersparen

Eingeschränkt

  • Einschränkung der Gartenbewässerung

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Stadtgemeinde Althofen liegen im September 2026 keine verordneten, verpflichtenden Verbote vor, jedoch gilt aufgrund der vorangegangenen trockenen Sommermonate weiterhin der dringende Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: althofen.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:09 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Verbot

    Für die Stadtgemeinde Althofen liegen im September 2026 keine verordneten, verpflichtenden Verbote vor, jedoch gilt aufgrund der vorangegangenen trockenen Sommermonate weiterhin der dringende Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Stadtgemeinde Althofen liegen im September 2026 keine verordneten, verpflichtenden Verbote vor, jedoch gilt aufgrund der vorangegangenen trockenen Sommermonate weiterhin der dringende Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:09

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenalthofen.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:49Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Gartenbewässerung

    Einschränkung

    Gartenbewässerung: Auf intensives Rasensprengen verzichten und das Gießen von Blumenbeeten einschränken.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Gartenbewässerung: Auf intensives Rasensprengen verzichten und das Gießen von Blumenbeeten einschränken.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:09

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 17.09.2026, 03:18. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)