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AltendorfNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Bei den aktuellen Tiefständen greifen auch hier die Entnahmeverbote
  • Einschränkung der Gartenbewässerung

Eingeschränkt

  • Einschränkung für Erlaubnisinhaber: Auch Personen oder Betriebe mit einer gültigen wasserrechtlichen Erlaubnis müssen di

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Bei den aktuellen Tiefständen greifen auch hier die Entnahmeverbote.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: bmluk.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:02 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Bei den aktuellen Tiefständen greifen auch hier die Entnahmeverbote

    Verbot

    Bei den aktuellen Tiefständen greifen auch hier die Entnahmeverbote.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Bei den aktuellen Tiefständen greifen auch hier die Entnahmeverbote.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:02

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Gartenbewässerung

    Verbot

    Entnahmeverbot aus Gewässern: Die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und sonstigen Fließgewässern zur Bewässerung ist im Rahmen des Eigentümer- und Anliegergebrauchs strikt verboten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Entnahmeverbot aus Gewässern: Die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und sonstigen Fließgewässern zur Bewässerung ist im Rahmen des Eigentümer- und Anliegergebrauchs strikt verboten.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:02

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung für Erlaubnisinhaber: Auch Personen oder Betriebe mit einer gültigen wasserrechtlichen Erlaubnis müssen di

    Einschränkung

    Einschränkung für Erlaubnisinhaber: Auch Personen oder Betriebe mit einer gültigen wasserrechtlichen Erlaubnis müssen die Mindestwasserführung beachten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Einschränkung für Erlaubnisinhaber: Auch Personen oder Betriebe mit einer gültigen wasserrechtlichen Erlaubnis müssen die Mindestwasserführung beachten.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:02

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 05:16. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)