AllentsteigNiederösterreich
Es gelten Einschränkungen.
Eingeschränkt
- Verbot des Befüllens von Schwimmbecken und Pools mit Leitungswasser
- Verbot der Bewässerung von Bäumen und Sträuchern mit Leitungswasser
- Verbot der Bewässerung von Rasenflächen mit Leitungswasser
- Verbot des Waschens von Autos und sonstigen Fahrzeugen mit Leitungswasser
Bitte freiwillig
- Dringender Appell zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 31. Juli 2026): „Der Wasserverbrauch befindet sich derzeit auf einem extrem hohen Niveau. Die anhaltende Trockenperiode und der hohe Verbrauch führten bereits zu einem Rückgang der Wasserbringung der Brunnen. Um die Versorgungssicherheit auch in den kommenden Wochen gewährleisten zu können, ist ein sparsamer und verantwortungsvoller Umgang mit Trinkwasser erforderlich. Deshalb ist es wichtig, bis auf weiteres nachstehende…“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: Allentsteig, 31. Juli 2026 · Allentsteig, 31. Juli 2026 · Geprüft 07.09.2026, 17:18 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 31. Juli 2026 – Kundmachung mit 5 Maßnahmen:
- Verbot des Befüllens von Schwimmbecken und Pools mit Leitungswasser – Einschränkung
- Verbot der Bewässerung von Bäumen und Sträuchern mit Leitungswasser – Einschränkung
- Verbot der Bewässerung von Rasenflächen mit Leitungswasser – Einschränkung
- Verbot des Waschens von Autos und sonstigen Fahrzeugen mit Leitungswasser – Einschränkung
- Dringender Appell zum Wassersparen – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Befüllung privater Pools
Verbot des Befüllens von Schwimmbecken und Pools mit Leitungswasser
Aufgrund der anhaltenden Trockenperiode, des extrem hohen Wasserverbrauchs und des Rückgangs der Wasserbringung der Brunnen ordnet die Stadtgemeinde Allentsteig verbindliche Wassersparmaßnahmen für Wasser aus der Gemeindewasserleitung an. Das Befüllen von Schwimmbecken und Swimmingpools ist bis auf weiteres untersagt.
Wortlaut der Kundmachung
„Der Wasserverbrauch befindet sich derzeit auf einem extrem hohen Niveau. Die anhaltende Trockenperiode und der hohe Verbrauch führten bereits zu einem Rückgang der Wasserbringung der Brunnen. Um die Versorgungssicherheit auch in den kommenden Wochen gewährleisten zu können, ist ein sparsamer und verantwortungsvoller Umgang mit Trinkwasser erforderlich. Deshalb ist es wichtig, bis auf weiteres nachstehende Wassersparmaßnahmen für den Verbrauch von Wasser aus der Gemeindewasserleitung zu befolgen: KEIN Befüllen von Schwimmbecken und Swimmingpools KEIN Bewässern von Rasenflächen, Bäumen und Sträuchern KEIN Waschen von Autos und sonstigen Fahrzeugen Bitte REDUZIEREN Sie den Wasserverbrauch im eigenen Haushalt auf das Notwendigste!“
- Gültigkeit
- seit 31. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 31. Juli 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 17:18
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- AllentsteigAllentsteig · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 31. Juli 2026 · abgerufen 07.09.2026, 07:41Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Gartenbewässerung
Verbot der Bewässerung von Bäumen und Sträuchern mit Leitungswasser
Im Zuge der Wassersparmaßnahmen der Stadtgemeinde Allentsteig ist das Bewässern von Bäumen und Sträuchern mit Wasser aus der Gemeindewasserleitung bis auf weiteres untersagt.
Wortlaut der Kundmachung
„KEIN Bewässern von Rasenflächen, Bäumen und Sträuchern“
- Gültigkeit
- seit 31. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 31. Juli 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 07:42
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- AllentsteigAllentsteig · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 31. Juli 2026 · abgerufen 07.09.2026, 07:41Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Rasenbewässerung
Verbot der Bewässerung von Rasenflächen mit Leitungswasser
Im Zuge der Wassersparmaßnahmen der Stadtgemeinde Allentsteig ist das Bewässern von Rasenflächen mit Wasser aus der Gemeindewasserleitung bis auf weiteres untersagt.
Wortlaut der Kundmachung
„KEIN Bewässern von Rasenflächen, Bäumen und Sträuchern“
- Gültigkeit
- seit 31. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 31. Juli 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 07:42
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- AllentsteigAllentsteig · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 31. Juli 2026 · abgerufen 07.09.2026, 07:41Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Fahrzeugwäsche
Verbot des Waschens von Autos und sonstigen Fahrzeugen mit Leitungswasser
Im Zuge der Wassersparmaßnahmen der Stadtgemeinde Allentsteig ist das Waschen von Autos und sonstigen Fahrzeugen mit Wasser aus der Gemeindewasserleitung bis auf weiteres untersagt.
Wortlaut der Kundmachung
„KEIN Waschen von Autos und sonstigen Fahrzeugen“
- Gültigkeit
- seit 31. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 31. Juli 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 07:41
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- AllentsteigAllentsteig · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 31. Juli 2026 · abgerufen 07.09.2026, 07:41Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Dringender Appell zum Wassersparen
Die Stadtgemeinde Allentsteig ersucht die Bevölkerung in einer wichtigen Mitteilung eindringlich, Wasser zu sparen. Details der Maßnahme sind im RSS-Feed nicht enthalten, nur der Titel des News-Beitrags ist belegt.
Wortlaut der Kundmachung
„Wassersparmaßnahmen Wichtige Mitteilung - Wassersparmaßnahmen: Bitte dringend Wasser sparen! Fri, 31 Jul 2026 07:45:00 +0200“
- Gültigkeit
- seit 31. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 31. Juli 2026
- Zuletzt geprüft
- 06.09.2026, 22:44
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Allentsteig NewsAllentsteig · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 31. Juli 2026 · abgerufen 06.09.2026, 22:43Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 03.10.2026, 03:55. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)