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AlberschwendeVorarlberg

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Verbot der Wasserentnahme über Hydranten
  • Verbot der Wasserentnahme aus Bächen für die Gartenbewässerung ohne Bewilligung
  • Verbot der Wasserentnahme aus Bächen für die landwirtschaftliche Bewässerung ohne Bewilligung

Bitte freiwillig

  • Appell, den Wasserverbrauch auf das Nötigste zu beschränken

Erlaubt bleibt

  • Entnahme mit wasserrechtlicher Bewilligung zulässig

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 07. September 2026): „In dieser ohnehin schon prekären Situation bemerkt das Wasserwerk derzeit täglich größere Wasserentnahmen über Hydranten. Dies ist verboten und deshalb sofort einzustellen! Das Wasserwerk bittet jeden, der solche Entnahmen beobachtet, um Meldung an Daniel Kaufmann, Telefon +43 664 889 508 24.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: alberschwende.at · Geprüft 08.09.2026, 09:07 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 07. September 2026 – Kundmachung mit 4 Maßnahmen:
    • Verbot der Wasserentnahme über Hydranten – Verbot
    • Verbot der Wasserentnahme aus Bächen für die Gartenbewässerung ohne Bewilligung – Verbot
    • Verbot der Wasserentnahme aus Bächen für die landwirtschaftliche Bewässerung ohne Bewilligung – Verbot
    • Appell, den Wasserverbrauch auf das Nötigste zu beschränken – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Wasserentnahme

    Verbot der Wasserentnahme über Hydranten

    Verbot

    Wegen massiver Wasserknappheit (Hochbehälter auf grenzwertig niedrigem Niveau) sind die derzeit täglich beobachteten größeren Wasserentnahmen über Hydranten verboten und sofort einzustellen. Beobachtete Entnahmen sind dem Wasserwerk (Daniel Kaufmann, Tel. +43 664 889 508 24) zu melden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „In dieser ohnehin schon prekären Situation bemerkt das Wasserwerk derzeit täglich größere Wasserentnahmen über Hydranten. Dies ist verboten und deshalb sofort einzustellen! Das Wasserwerk bittet jeden, der solche Entnahmen beobachtet, um Meldung an Daniel Kaufmann, Telefon +43 664 889 508 24.“

    Gültigkeit
    seit 07. September 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    07. September 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 09:07

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Alberschwendealberschwende.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 07. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 08:41Direktlink zur Kundmachung
  • Entnahme aus Bächen und Flüssen

    Verbot der Wasserentnahme aus Bächen für die Gartenbewässerung ohne Bewilligung

    Verbot

    Wasserentnahmen mit Pumpen aus Bächen für die Gartenbewässerung sind ohne wasserrechtliche Bewilligung verboten und sofort einzustellen.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Entnahme mit wasserrechtlicher Bewilligung zulässig

    Wortlaut der Kundmachung

    „Auch Wasserentnahmen mit Pumpen aus Bächen für die Gartenbewässerung oder für die landwirtschaftliche Bewässerung sind ohne wasserrechtliche Bewilligung verboten.“

    Gültigkeit
    seit 07. September 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    07. September 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 09:07

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Alberschwendealberschwende.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 07. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 08:41Direktlink zur Kundmachung
  • Landwirtschaftliche Bewässerung

    Verbot der Wasserentnahme aus Bächen für die landwirtschaftliche Bewässerung ohne Bewilligung

    Verbot

    Wasserentnahmen mit Pumpen aus Bächen für die landwirtschaftliche Bewässerung sind ohne wasserrechtliche Bewilligung verboten und sofort einzustellen.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Entnahme mit wasserrechtlicher Bewilligung zulässig

    Wortlaut der Kundmachung

    „Auch Wasserentnahmen mit Pumpen aus Bächen für die Gartenbewässerung oder für die landwirtschaftliche Bewässerung sind ohne wasserrechtliche Bewilligung verboten.“

    Gültigkeit
    seit 07. September 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    07. September 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 09:07

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Alberschwendealberschwende.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 07. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 08:41Direktlink zur Kundmachung
  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Appell, den Wasserverbrauch auf das Nötigste zu beschränken

    Empfehlung

    Aufgrund der massiven Wasserknappheit durch lang anhaltende Trockenheit, hohe Temperaturen und Verdunstung wird die Bevölkerung ersucht, den Wasserverbrauch auf das Nötigste zu beschränken und verbotene Wasserentnahmen sofort einzustellen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Ein sorgsamer Umgang mit dem Wasser ist im Augenblick wichtiger denn je. Es wird ersucht, den Wasserverbrauch auf das Nötigste zu beschränken und verbotene Wasserentnahmen sofort einzustellen.“

    Gültigkeit
    seit 07. September 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    07. September 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 09:07

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Alberschwendealberschwende.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 07. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 08:41Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 20.10.2026, 08:16. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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