AlberschwendeVorarlberg
Es gelten Verbote.
Verboten
- Verbot der Wasserentnahme über Hydranten
- Verbot der Wasserentnahme aus Bächen für die Gartenbewässerung ohne Bewilligung
- Verbot der Wasserentnahme aus Bächen für die landwirtschaftliche Bewässerung ohne Bewilligung
Bitte freiwillig
- Appell, den Wasserverbrauch auf das Nötigste zu beschränken
Erlaubt bleibt
- Entnahme mit wasserrechtlicher Bewilligung zulässig
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 07. September 2026): „In dieser ohnehin schon prekären Situation bemerkt das Wasserwerk derzeit täglich größere Wasserentnahmen über Hydranten. Dies ist verboten und deshalb sofort einzustellen! Das Wasserwerk bittet jeden, der solche Entnahmen beobachtet, um Meldung an Daniel Kaufmann, Telefon +43 664 889 508 24.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: alberschwende.at · Geprüft 08.09.2026, 09:07 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 07. September 2026 – Kundmachung mit 4 Maßnahmen:
- Verbot der Wasserentnahme über Hydranten – Verbot
- Verbot der Wasserentnahme aus Bächen für die Gartenbewässerung ohne Bewilligung – Verbot
- Verbot der Wasserentnahme aus Bächen für die landwirtschaftliche Bewässerung ohne Bewilligung – Verbot
- Appell, den Wasserverbrauch auf das Nötigste zu beschränken – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Wasserentnahme
Verbot der Wasserentnahme über Hydranten
Wegen massiver Wasserknappheit (Hochbehälter auf grenzwertig niedrigem Niveau) sind die derzeit täglich beobachteten größeren Wasserentnahmen über Hydranten verboten und sofort einzustellen. Beobachtete Entnahmen sind dem Wasserwerk (Daniel Kaufmann, Tel. +43 664 889 508 24) zu melden.
Wortlaut der Kundmachung
„In dieser ohnehin schon prekären Situation bemerkt das Wasserwerk derzeit täglich größere Wasserentnahmen über Hydranten. Dies ist verboten und deshalb sofort einzustellen! Das Wasserwerk bittet jeden, der solche Entnahmen beobachtet, um Meldung an Daniel Kaufmann, Telefon +43 664 889 508 24.“
- Gültigkeit
- seit 07. September 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 07. September 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 09:07
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Alberschwendealberschwende.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 07. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 08:41Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Entnahme aus Bächen und Flüssen
Verbot der Wasserentnahme aus Bächen für die Gartenbewässerung ohne Bewilligung
Wasserentnahmen mit Pumpen aus Bächen für die Gartenbewässerung sind ohne wasserrechtliche Bewilligung verboten und sofort einzustellen.
Ausnahmen – das bleibt erlaubt
Entnahme mit wasserrechtlicher Bewilligung zulässig
Wortlaut der Kundmachung
„Auch Wasserentnahmen mit Pumpen aus Bächen für die Gartenbewässerung oder für die landwirtschaftliche Bewässerung sind ohne wasserrechtliche Bewilligung verboten.“
- Gültigkeit
- seit 07. September 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 07. September 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 09:07
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Alberschwendealberschwende.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 07. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 08:41Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Landwirtschaftliche Bewässerung
Verbot der Wasserentnahme aus Bächen für die landwirtschaftliche Bewässerung ohne Bewilligung
Wasserentnahmen mit Pumpen aus Bächen für die landwirtschaftliche Bewässerung sind ohne wasserrechtliche Bewilligung verboten und sofort einzustellen.
Ausnahmen – das bleibt erlaubt
Entnahme mit wasserrechtlicher Bewilligung zulässig
Wortlaut der Kundmachung
„Auch Wasserentnahmen mit Pumpen aus Bächen für die Gartenbewässerung oder für die landwirtschaftliche Bewässerung sind ohne wasserrechtliche Bewilligung verboten.“
- Gültigkeit
- seit 07. September 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 07. September 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 09:07
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Alberschwendealberschwende.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 07. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 08:41Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Appell, den Wasserverbrauch auf das Nötigste zu beschränken
Aufgrund der massiven Wasserknappheit durch lang anhaltende Trockenheit, hohe Temperaturen und Verdunstung wird die Bevölkerung ersucht, den Wasserverbrauch auf das Nötigste zu beschränken und verbotene Wasserentnahmen sofort einzustellen.
Wortlaut der Kundmachung
„Ein sorgsamer Umgang mit dem Wasser ist im Augenblick wichtiger denn je. Es wird ersucht, den Wasserverbrauch auf das Nötigste zu beschränken und verbotene Wasserentnahmen sofort einzustellen.“
- Gültigkeit
- seit 07. September 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 07. September 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 09:07
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Alberschwendealberschwende.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 07. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 08:41Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 20.10.2026, 08:16. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)