AlbeckKärnten
Es gelten Verbote.
Verboten
- Das Schöpfen und Pumpen von Wasser aus Bächen und Flüssen ist stark eingeschränkt oder per Allgemeinverfügung verboten,
Eingeschränkt
- Einschränkungen: Im gesamten Alb-Donau-Kreis gilt eine restriktive Regelung zur Wasserentnahme
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Das Schöpfen und Pumpen von Wasser aus Bächen und Flüssen ist stark eingeschränkt oder per Allgemeinverfügung verboten, um die Ökosysteme zu schützen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: albeck.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:47 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Das Schöpfen und Pumpen von Wasser aus Bächen und Flüssen ist stark eingeschränkt oder per Allgemeinverfügung verboten,
Das Schöpfen und Pumpen von Wasser aus Bächen und Flüssen ist stark eingeschränkt oder per Allgemeinverfügung verboten, um die Ökosysteme zu schützen.
Wortlaut der Kundmachung
„Das Schöpfen und Pumpen von Wasser aus Bächen und Flüssen ist stark eingeschränkt oder per Allgemeinverfügung verboten, um die Ökosysteme zu schützen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:47
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Das Schöpfen und Pumpen von Wasser aus Bächen und Flüssen ist stark eingeschränkt oder per Allgemeinverfügung verboten,albeck.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:29Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkungen: Im gesamten Alb-Donau-Kreis gilt eine restriktive Regelung zur Wasserentnahme
Einschränkungen: Im gesamten Alb-Donau-Kreis gilt eine restriktive Regelung zur Wasserentnahme.
Wortlaut der Kundmachung
„Einschränkungen: Im gesamten Alb-Donau-Kreis gilt eine restriktive Regelung zur Wasserentnahme.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:47
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkungen: Im gesamten Alb-Donau-Kreis gilt eine restriktive Regelung zur Wasserentnahmealbeck.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:29Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 30.10.2026, 17:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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