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AlbeckKärnten

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Das Schöpfen und Pumpen von Wasser aus Bächen und Flüssen ist stark eingeschränkt oder per Allgemeinverfügung verboten,

Eingeschränkt

  • Einschränkungen: Im gesamten Alb-Donau-Kreis gilt eine restriktive Regelung zur Wasserentnahme

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Das Schöpfen und Pumpen von Wasser aus Bächen und Flüssen ist stark eingeschränkt oder per Allgemeinverfügung verboten, um die Ökosysteme zu schützen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: albeck.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:47 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Das Schöpfen und Pumpen von Wasser aus Bächen und Flüssen ist stark eingeschränkt oder per Allgemeinverfügung verboten,

    Verbot

    Das Schöpfen und Pumpen von Wasser aus Bächen und Flüssen ist stark eingeschränkt oder per Allgemeinverfügung verboten, um die Ökosysteme zu schützen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Das Schöpfen und Pumpen von Wasser aus Bächen und Flüssen ist stark eingeschränkt oder per Allgemeinverfügung verboten, um die Ökosysteme zu schützen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:47

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkungen: Im gesamten Alb-Donau-Kreis gilt eine restriktive Regelung zur Wasserentnahme

    Einschränkung

    Einschränkungen: Im gesamten Alb-Donau-Kreis gilt eine restriktive Regelung zur Wasserentnahme.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Einschränkungen: Im gesamten Alb-Donau-Kreis gilt eine restriktive Regelung zur Wasserentnahme.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:47

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 30.10.2026, 17:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)