← Suche

AinetTirol

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Verbot eigenmächtiger Wasserentnahme aus Hydranten durch Privatpersonen

Bitte freiwillig

  • Bitte um Verzicht auf das Befüllen von Schwimmbädern und Pools
  • Bitte um Verzicht auf das Waschen von Autos und Fahrzeugen
  • Bitte um Verzicht auf das Bewässern von Rasenflächen
  • Bitte um Verzicht auf das Bewässern von Gartenanlagen
  • Bitte um Verzicht auf das Reinigen von Wegen und Plätzen mit Trinkwasser

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der daraus resultierenden Verringerung der Quellschüttungen ersuchen wir alle Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger dringend um einen sparsamen Umgang mit dem Trinkwasser. Bitte verzichten Sie derzeit auf: - das Befüllen von Schwimmbädern und Swimmingpools - das Waschen von Autos und Fahrzeugen - das Bewässern von Rasenflächen und Gartenanlagen - das Reinigen von Wegen und…“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: ainet.gv.at · ainet.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 10:26 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Befüllung privater Pools

    Bitte um Verzicht auf das Befüllen von Schwimmbädern und Pools

    Empfehlung

    Die Gemeinde Ainet ersucht aufgrund der anhaltenden Trockenheit und sinkender Quellschüttungen um sparsamen Umgang mit Trinkwasser und bittet, derzeit auf das Befüllen von Schwimmbädern und Swimmingpools zu verzichten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der daraus resultierenden Verringerung der Quellschüttungen ersuchen wir alle Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger dringend um einen sparsamen Umgang mit dem Trinkwasser. Bitte verzichten Sie derzeit auf: - das Befüllen von Schwimmbädern und Swimmingpools - das Waschen von Autos und Fahrzeugen - das Bewässern von Rasenflächen und Gartenanlagen - das Reinigen von Wegen und Plätzen mit Trinkwasser“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 10:26

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Ainet Gemeindeainet.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 10:22Direktlink zur Kundmachung
  • Fahrzeugwäsche

    Bitte um Verzicht auf das Waschen von Autos und Fahrzeugen

    Empfehlung

    Im Rahmen des Sparaufrufs der Gemeinde Ainet wegen anhaltender Trockenheit wird gebeten, derzeit auf das Waschen von Autos und Fahrzeugen zu verzichten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Bitte verzichten Sie derzeit auf: - das Waschen von Autos und Fahrzeugen“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 10:25

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Ainet Gemeindeainet.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 10:22Direktlink zur Kundmachung
  • Rasenbewässerung

    Bitte um Verzicht auf das Bewässern von Rasenflächen

    Empfehlung

    Im Rahmen des Sparaufrufs der Gemeinde Ainet wegen anhaltender Trockenheit wird gebeten, derzeit auf das Bewässern von Rasenflächen zu verzichten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Bitte verzichten Sie derzeit auf: - das Bewässern von Rasenflächen und Gartenanlagen“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 10:25

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Ainet Gemeindeainet.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 10:22Direktlink zur Kundmachung
  • Wasserentnahme

    Verbot eigenmächtiger Wasserentnahme aus Hydranten durch Privatpersonen

    Verbot

    Die Gemeinde Ainet weist darauf hin, dass Wasserentnahmen aus Hydranten durch Privatpersonen nicht erlaubt sind und als Diebstahl gelten. Hydranten dienen der Brandbekämpfung und sind direkt an das Trinkwassernetz angeschlossen; unsachgemäße Bedienung kann Schäden und eine Verkeimung des Trinkwassers verursachen sowie die Trinkwasserversorgung gefährden. Für erforderliche Wasserentnahmen ist vorab der Gemeindevorarbeiter zu kontaktieren. Hinweis: Die Seite trägt den Vermerk, dass dieser Eintrag nicht mehr aktuell ist; ein Datum ist nicht genannt.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Erforderliche Wasserentnahmen nach vorheriger Kontaktaufnahme mit dem Gemeindevorarbeiter

    Wortlaut der Kundmachung

    „Aus aktuellem Anlass weist die Gemeinde darauf hin, dass Wasserentnahmen aus Hydranten durch Privatpersonen nicht erlaubt sind und einen Diebstahl darstellen. Hydranten dienen in erster Linie der Brandbekämpfung durch die Feuerwehr und sind direkt an das Trinkwassernetz angeschlossen. [...] Die Gemeinde ersucht daher eindringlich, keine eigenmächtigen Wasserentnahmen vorzunehmen. Für Fragen oder erforderliche Wasserentnahmen ist vorab der Gemeindevorarbeiter zu kontaktieren.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 10:25

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Ainet Gemeindeainet.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 10:23Direktlink zur Kundmachung
  • Gartenbewässerung

    Bitte um Verzicht auf das Bewässern von Gartenanlagen

    Empfehlung

    Im Rahmen des Sparaufrufs der Gemeinde Ainet wegen anhaltender Trockenheit wird gebeten, derzeit auf das Bewässern von Gartenanlagen zu verzichten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Bitte verzichten Sie derzeit auf: - das Bewässern von Rasenflächen und Gartenanlagen“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 10:22

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Ainet Gemeindeainet.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 10:22Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Bitte um Verzicht auf das Reinigen von Wegen und Plätzen mit Trinkwasser

    Empfehlung

    Im Rahmen des Sparaufrufs der Gemeinde Ainet wegen anhaltender Trockenheit wird gebeten, derzeit auf das Reinigen von Wegen und Plätzen mit Trinkwasser zu verzichten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Bitte verzichten Sie derzeit auf: - das Reinigen von Wegen und Plätzen mit Trinkwasser“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 10:22

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Ainet Gemeindeainet.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 10:22Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 17.09.2026, 10:40. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)