AinetTirol
Es gelten Verbote.
Verboten
- Verbot eigenmächtiger Wasserentnahme aus Hydranten durch Privatpersonen
Bitte freiwillig
- Bitte um Verzicht auf das Befüllen von Schwimmbädern und Pools
- Bitte um Verzicht auf das Waschen von Autos und Fahrzeugen
- Bitte um Verzicht auf das Bewässern von Rasenflächen
- Bitte um Verzicht auf das Bewässern von Gartenanlagen
- Bitte um Verzicht auf das Reinigen von Wegen und Plätzen mit Trinkwasser
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der daraus resultierenden Verringerung der Quellschüttungen ersuchen wir alle Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger dringend um einen sparsamen Umgang mit dem Trinkwasser. Bitte verzichten Sie derzeit auf: - das Befüllen von Schwimmbädern und Swimmingpools - das Waschen von Autos und Fahrzeugen - das Bewässern von Rasenflächen und Gartenanlagen - das Reinigen von Wegen und…“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: ainet.gv.at · ainet.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 10:26 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Befüllung privater Pools
Bitte um Verzicht auf das Befüllen von Schwimmbädern und Pools
Die Gemeinde Ainet ersucht aufgrund der anhaltenden Trockenheit und sinkender Quellschüttungen um sparsamen Umgang mit Trinkwasser und bittet, derzeit auf das Befüllen von Schwimmbädern und Swimmingpools zu verzichten.
Wortlaut der Kundmachung
„Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der daraus resultierenden Verringerung der Quellschüttungen ersuchen wir alle Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger dringend um einen sparsamen Umgang mit dem Trinkwasser. Bitte verzichten Sie derzeit auf: - das Befüllen von Schwimmbädern und Swimmingpools - das Waschen von Autos und Fahrzeugen - das Bewässern von Rasenflächen und Gartenanlagen - das Reinigen von Wegen und Plätzen mit Trinkwasser“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 10:26
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Ainet Gemeindeainet.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 10:22Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Fahrzeugwäsche
Bitte um Verzicht auf das Waschen von Autos und Fahrzeugen
Im Rahmen des Sparaufrufs der Gemeinde Ainet wegen anhaltender Trockenheit wird gebeten, derzeit auf das Waschen von Autos und Fahrzeugen zu verzichten.
Wortlaut der Kundmachung
„Bitte verzichten Sie derzeit auf: - das Waschen von Autos und Fahrzeugen“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 10:25
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Ainet Gemeindeainet.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 10:22Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Rasenbewässerung
Bitte um Verzicht auf das Bewässern von Rasenflächen
Im Rahmen des Sparaufrufs der Gemeinde Ainet wegen anhaltender Trockenheit wird gebeten, derzeit auf das Bewässern von Rasenflächen zu verzichten.
Wortlaut der Kundmachung
„Bitte verzichten Sie derzeit auf: - das Bewässern von Rasenflächen und Gartenanlagen“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 10:25
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Ainet Gemeindeainet.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 10:22Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Wasserentnahme
Verbot eigenmächtiger Wasserentnahme aus Hydranten durch Privatpersonen
Die Gemeinde Ainet weist darauf hin, dass Wasserentnahmen aus Hydranten durch Privatpersonen nicht erlaubt sind und als Diebstahl gelten. Hydranten dienen der Brandbekämpfung und sind direkt an das Trinkwassernetz angeschlossen; unsachgemäße Bedienung kann Schäden und eine Verkeimung des Trinkwassers verursachen sowie die Trinkwasserversorgung gefährden. Für erforderliche Wasserentnahmen ist vorab der Gemeindevorarbeiter zu kontaktieren. Hinweis: Die Seite trägt den Vermerk, dass dieser Eintrag nicht mehr aktuell ist; ein Datum ist nicht genannt.
Ausnahmen – das bleibt erlaubt
Erforderliche Wasserentnahmen nach vorheriger Kontaktaufnahme mit dem Gemeindevorarbeiter
Wortlaut der Kundmachung
„Aus aktuellem Anlass weist die Gemeinde darauf hin, dass Wasserentnahmen aus Hydranten durch Privatpersonen nicht erlaubt sind und einen Diebstahl darstellen. Hydranten dienen in erster Linie der Brandbekämpfung durch die Feuerwehr und sind direkt an das Trinkwassernetz angeschlossen. [...] Die Gemeinde ersucht daher eindringlich, keine eigenmächtigen Wasserentnahmen vorzunehmen. Für Fragen oder erforderliche Wasserentnahmen ist vorab der Gemeindevorarbeiter zu kontaktieren.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 10:25
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Ainet Gemeindeainet.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 10:23Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Gartenbewässerung
Bitte um Verzicht auf das Bewässern von Gartenanlagen
Im Rahmen des Sparaufrufs der Gemeinde Ainet wegen anhaltender Trockenheit wird gebeten, derzeit auf das Bewässern von Gartenanlagen zu verzichten.
Wortlaut der Kundmachung
„Bitte verzichten Sie derzeit auf: - das Bewässern von Rasenflächen und Gartenanlagen“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 10:22
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Ainet Gemeindeainet.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 10:22Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Bitte um Verzicht auf das Reinigen von Wegen und Plätzen mit Trinkwasser
Im Rahmen des Sparaufrufs der Gemeinde Ainet wegen anhaltender Trockenheit wird gebeten, derzeit auf das Reinigen von Wegen und Plätzen mit Trinkwasser zu verzichten.
Wortlaut der Kundmachung
„Bitte verzichten Sie derzeit auf: - das Reinigen von Wegen und Plätzen mit Trinkwasser“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 10:22
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Ainet Gemeindeainet.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 10:22Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 17.09.2026, 10:40. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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