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Aigen-SchläglOberösterreich

Es gelten Einschränkungen.

Eingeschränkt

  • Einschränkung der Poolbefüllung

Bitte freiwillig

  • Appell: Rasenflächen nicht bewässern

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Einschränkungen erbeten: Bei größeren Wasserentnahmen – wie dem Befüllen von Swimmingpools oder ausgiebiger Gartenbewässerung – wird um Zurückhaltung gebeten.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: aigen-schlaegl.at · facebook.com · Geprüft 08.09.2026, 21:01 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Einschränkung

    Einschränkungen erbeten: Bei größeren Wasserentnahmen – wie dem Befüllen von Swimmingpools oder ausgiebiger Gartenbewässerung – wird um Zurückhaltung gebeten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Einschränkungen erbeten: Bei größeren Wasserentnahmen – wie dem Befüllen von Swimmingpools oder ausgiebiger Gartenbewässerung – wird um Zurückhaltung gebeten.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:55

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Appell: Rasenflächen nicht bewässern

    Empfehlung

    Großverbrauch einschränken: Bei größeren Wasserentnahmen – wie dem Nachfüllen von Pools oder einer intensiven Rasen- und Gartenbewässerung – wird um extreme Zurückhaltung und Verantwortung gebeten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Großverbrauch einschränken: Bei größeren Wasserentnahmen – wie dem Nachfüllen von Pools oder einer intensiven Rasen- und Gartenbewässerung – wird um extreme Zurückhaltung und Verantwortung gebeten.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 21:01

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 28.10.2026, 16:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)