Aigen-SchläglOberösterreich
Es gelten Einschränkungen.
Eingeschränkt
- Einschränkung der Poolbefüllung
Bitte freiwillig
- Appell: Rasenflächen nicht bewässern
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Einschränkungen erbeten: Bei größeren Wasserentnahmen – wie dem Befüllen von Swimmingpools oder ausgiebiger Gartenbewässerung – wird um Zurückhaltung gebeten.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: aigen-schlaegl.at · facebook.com · Geprüft 08.09.2026, 21:01 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Einschränkungen erbeten: Bei größeren Wasserentnahmen – wie dem Befüllen von Swimmingpools oder ausgiebiger Gartenbewässerung – wird um Zurückhaltung gebeten.
Wortlaut der Kundmachung
„Einschränkungen erbeten: Bei größeren Wasserentnahmen – wie dem Befüllen von Swimmingpools oder ausgiebiger Gartenbewässerung – wird um Zurückhaltung gebeten.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:55
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungaigen-schlaegl.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:46Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Appell: Rasenflächen nicht bewässern
Großverbrauch einschränken: Bei größeren Wasserentnahmen – wie dem Nachfüllen von Pools oder einer intensiven Rasen- und Gartenbewässerung – wird um extreme Zurückhaltung und Verantwortung gebeten.
Wortlaut der Kundmachung
„Großverbrauch einschränken: Bei größeren Wasserentnahmen – wie dem Nachfüllen von Pools oder einer intensiven Rasen- und Gartenbewässerung – wird um extreme Zurückhaltung und Verantwortung gebeten.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 21:01
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Appell: Rasenflächen nicht bewässernfacebook.com · Social-Media-Kanal · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 21:01Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 28.10.2026, 16:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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