AggsbachNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Es wurden keine behördlichen Verbote erlassen, aber die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich um eine
Eingeschränkt
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Bewässerung einschränken: Das Gießen von Gärten und Grünflächen sollte auf das Nötigste reduziert und idealerweise in den kühlen Morgen- oder Abendstunden durchgeführt werden (am besten über Zisternen oder gesammeltes Regenwasser).“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: aggsbach.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:36 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Bewässerung einschränken: Das Gießen von Gärten und Grünflächen sollte auf das Nötigste reduziert und idealerweise in den kühlen Morgen- oder Abendstunden durchgeführt werden (am besten über Zisternen oder gesammeltes Regenwasser).
Wortlaut der Kundmachung
„Bewässerung einschränken: Das Gießen von Gärten und Grünflächen sollte auf das Nötigste reduziert und idealerweise in den kühlen Morgen- oder Abendstunden durchgeführt werden (am besten über Zisternen oder gesammeltes Regenwasser).“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:36
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungaggsbach.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:33Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Es wurden keine behördlichen Verbote erlassen, aber die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich um eine
Es wurden keine behördlichen Verbote erlassen, aber die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich um einen verantwortungsvollen und sorgsamen Umgang mit der Ressource Trinkwasser.
Wortlaut der Kundmachung
„Es wurden keine behördlichen Verbote erlassen, aber die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich um einen verantwortungsvollen und sorgsamen Umgang mit der Ressource Trinkwasser.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:36
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Es wurden keine behördlichen Verbote erlassen, aber die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich um eineaggsbach.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:32Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 29.09.2026, 09:55. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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