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AggsbachNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Es wurden keine behördlichen Verbote erlassen, aber die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich um eine

Eingeschränkt

  • Einschränkung der Gartenbewässerung

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Bewässerung einschränken: Das Gießen von Gärten und Grünflächen sollte auf das Nötigste reduziert und idealerweise in den kühlen Morgen- oder Abendstunden durchgeführt werden (am besten über Zisternen oder gesammeltes Regenwasser).“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: aggsbach.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:36 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Gartenbewässerung

    Einschränkung

    Bewässerung einschränken: Das Gießen von Gärten und Grünflächen sollte auf das Nötigste reduziert und idealerweise in den kühlen Morgen- oder Abendstunden durchgeführt werden (am besten über Zisternen oder gesammeltes Regenwasser).

    Wortlaut der Kundmachung

    „Bewässerung einschränken: Das Gießen von Gärten und Grünflächen sollte auf das Nötigste reduziert und idealerweise in den kühlen Morgen- oder Abendstunden durchgeführt werden (am besten über Zisternen oder gesammeltes Regenwasser).“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:36

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Es wurden keine behördlichen Verbote erlassen, aber die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich um eine

    Verbot

    Es wurden keine behördlichen Verbote erlassen, aber die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich um einen verantwortungsvollen und sorgsamen Umgang mit der Ressource Trinkwasser.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Es wurden keine behördlichen Verbote erlassen, aber die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich um einen verantwortungsvollen und sorgsamen Umgang mit der Ressource Trinkwasser.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:36

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 29.09.2026, 09:55. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)