AbsamTirol
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Poolbefüllung
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Während andere Regionen in Österreich und Tirol aufgrund anhaltender Trockenheit im Sommer 2026 teilweise strenge Auflagen (wie Pool-Befüllungsverbote) erlassen mussten, bleibt die Trinkwasserversorgung in Absam stabil.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: absam.at · Geprüft 08.09.2026, 20:03 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Während andere Regionen in Österreich und Tirol aufgrund anhaltender Trockenheit im Sommer 2026 teilweise strenge Auflagen (wie Pool-Befüllungsverbote) erlassen mussten, bleibt die Trinkwasserversorgung in Absam stabil.
Wortlaut der Kundmachung
„Während andere Regionen in Österreich und Tirol aufgrund anhaltender Trockenheit im Sommer 2026 teilweise strenge Auflagen (wie Pool-Befüllungsverbote) erlassen mussten, bleibt die Trinkwasserversorgung in Absam stabil.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:03
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungabsam.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:04Übersichtsseite von www.absam.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für die Gemeinde Absam liegen im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassersparmaßnahmen oder Verbote vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Absam liegen im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassersparmaßnahmen oder Verbote vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:03
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenabsam.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:04Übersichtsseite von www.absam.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 28.10.2026, 02:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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