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Zwettl-NiederösterreichNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Verbot privater Wasserentnahme aus dem öffentlichen Hydrantennetz

Eingeschränkt

  • Pool- und Biotopbefüllungen nur nach vorheriger Abstimmung mit der Gemeinde

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 27. Mai 2026): „Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass private Wasserentnahmen aus dem öffentlichen Hydrantennetz ohne Genehmigung der Gemeinde nicht erlaubt sind. Illegale Wasserentnahmen sind strafbar und können durch plötzliche Druckverluste erhebliche Schäden im Leitungssystem verursachen. Zudem besteht bei unsachgemäßer Nutzung die Gefahr einer Verunreinigung des gesamten Trinkwassernetzes.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: zwettl.gv.at, 27. Mai 2026 · Geprüft 07.09.2026, 11:05 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 27. Mai 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
    • Verbot privater Wasserentnahme aus dem öffentlichen Hydrantennetz – Verbot
    • Pool- und Biotopbefüllungen nur nach vorheriger Abstimmung mit der Gemeinde – Einschränkung
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Wasserentnahme

    Verbot privater Wasserentnahme aus dem öffentlichen Hydrantennetz

    Verbot

    Private Wasserentnahmen aus dem öffentlichen Hydrantennetz sind ohne Genehmigung der Gemeinde nicht erlaubt. Illegale Entnahmen sind strafbar und können durch Druckverluste Schäden im Leitungssystem sowie eine Verunreinigung des Trinkwassernetzes verursachen.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Entnahme mit Genehmigung der Gemeinde erlaubt

    Wortlaut der Kundmachung

    „Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass private Wasserentnahmen aus dem öffentlichen Hydrantennetz ohne Genehmigung der Gemeinde nicht erlaubt sind. Illegale Wasserentnahmen sind strafbar und können durch plötzliche Druckverluste erhebliche Schäden im Leitungssystem verursachen. Zudem besteht bei unsachgemäßer Nutzung die Gefahr einer Verunreinigung des gesamten Trinkwassernetzes.“

    Gültigkeit
    seit 27. Mai 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    27. Mai 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 11:04

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Stadtgemeinde Zwettlzwettl.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 27. Mai 2026 · abgerufen 07.09.2026, 11:03Direktlink zur Kundmachung
  • Befüllung privater Pools

    Pool- und Biotopbefüllungen nur nach vorheriger Abstimmung mit der Gemeinde

    Einschränkung

    Das Befüllen privater Swimmingpools und Biotope aus der öffentlichen Wasserleitung ist zulässig, muss aber vorab mit den Wassermeistern der Stadtgemeinde Zwettl zeitlich abgestimmt werden. Die Anmeldung erfolgt telefonisch unter 02822/503-172; dabei werden geeignete Befüllungszeiten vereinbart, um Belastungsspitzen im Leitungsnetz zu vermeiden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Daher müssen Pool- und Biotopbefüllungen aus der öffentlichen Wasserleitung vorab mit den Wassermeistern Josef Preiss und Christian Zeugswetter zeitlich abgestimmt werden. Die Anmeldung erfolgt rechtzeitig telefonisch unter 02822/503-172. Dabei werden geeignete Befüllungszeiten vereinbart, um Belastungsspitzen im Leitungsnetz zu vermeiden.“

    Gültigkeit
    seit 27. Mai 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    27. Mai 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 11:05

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Stadtgemeinde Zwettlzwettl.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 27. Mai 2026 · abgerufen 07.09.2026, 11:03Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 06:45. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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