Zwettl an der RodlOberösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Es gibt aktuell keine gesetzlichen Verbote oder behördlich verordneten Sperren, jedoch weist die Gemeinde aufgrund anhal
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Es gibt aktuell keine gesetzlichen Verbote oder behördlich verordneten Sperren, jedoch weist die Gemeinde aufgrund anhaltender Trockenheitsphasen und einer erhöhten Waldbrandgefahr im Spätsommer auf erhöhte Vorsicht hin.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: zwettl-rodl.at · Geprüft 08.09.2026, 19:39 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Es gibt aktuell keine gesetzlichen Verbote oder behördlich verordneten Sperren, jedoch weist die Gemeinde aufgrund anhal
Es gibt aktuell keine gesetzlichen Verbote oder behördlich verordneten Sperren, jedoch weist die Gemeinde aufgrund anhaltender Trockenheitsphasen und einer erhöhten Waldbrandgefahr im Spätsommer auf erhöhte Vorsicht hin.
Wortlaut der Kundmachung
„Es gibt aktuell keine gesetzlichen Verbote oder behördlich verordneten Sperren, jedoch weist die Gemeinde aufgrund anhaltender Trockenheitsphasen und einer erhöhten Waldbrandgefahr im Spätsommer auf erhöhte Vorsicht hin.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:39
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Es gibt aktuell keine gesetzlichen Verbote oder behördlich verordneten Sperren, jedoch weist die Gemeinde aufgrund anhalzwettl-rodl.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:25Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für die Marktgemeinde Zwettl an der Rodl gelten im September 2026 allgemeine Appelle zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Marktgemeinde Zwettl an der Rodl gelten im September 2026 allgemeine Appelle zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:39
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenzwettl-rodl.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:25Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 29.10.2026, 05:45. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)