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Zell am PettenfirstOberösterreich

Es gelten Einschränkungen.

Eingeschränkt

  • Einschränkung der Gülleausbringung im Nahbereich von Gewässern

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 27. Juli 2026): „27.07.2026 - 15.11.2026 Gülleausbringung im Nahbereich von Gewässern Allgemein“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: Zell am Pettenfirst, 27. Juli 2026 · Geprüft 08.09.2026, 09:56 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 27. Juli 2026 – Einschränkung der Gülleausbringung im Nahbereich von Gewässern – Einschränkung
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Gülleausbringung im Nahbereich von Gewässern

    Einschränkung

    Die Amtstafel der Gemeinde Zell am Pettenfirst kündigt eine Regelung zur Gülleausbringung im Nahbereich von Gewässern an (27.07.2026 bis 15.11.2026). Inhaltliche Details der Regelung sind auf der Übersichtsseite nicht ersichtlich; es handelt sich um eine gewässerschutzbezogene Einschränkung landwirtschaftlicher Praxis im Nahbereich von Gewässern.

    Wortlaut der Kundmachung

    „27.07.2026 - 15.11.2026 Gülleausbringung im Nahbereich von Gewässern Allgemein“

    Gültigkeit
    seit 27. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    27. Juli 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 09:56

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • Gemeinde Zell am Pettenfirst, OberösterreichZell am Pettenfirst · Gemeindemitteilung · Kundmachung vom 27. Juli 2026 · abgerufen 06.09.2026, 19:06Übersichtsseite von www.zell-pettenfirst.ooe.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

Transparenz

6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 08.10.2026, 20:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)