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ZamsTirol

Es gelten Einschränkungen.

Eingeschränkt

  • Eingeschränkte Bewässerung von Grünflächen durch städtische Dienststellen

Bitte freiwillig

  • Appell zum Verzicht auf Fahrzeugwäsche
  • Appell, das Befüllen von Pools vorübergehend zu vermeiden

Erlaubt bleibt

  • Trinkbrunnen, Bäder, Wasserspielplätze und weitere Kühlungsangebote bleiben weiterhin in Betrieb.

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 30. Juni 2026): „Auch die Bevölkerung sowie Betriebe und Institutionen können durch einfache Maßnahmen Trinkwasser sparen. Dazu zählen etwa vorübergehend das Befüllen von Pools zu vermeiden, auf Fahrzeugwäsche zu verzichten und Haushaltsgeräte möglichst effizient zu nutzen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: presse.wien.gv.at, 30. Juni 2026 · Geprüft 17.09.2026, 06:43 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 30. Juni 2026 – Kundmachung mit 3 Maßnahmen:
    • Appell zum Verzicht auf Fahrzeugwäsche – Freiwilliger Appell
    • Appell, das Befüllen von Pools vorübergehend zu vermeiden – Freiwilliger Appell
    • Eingeschränkte Bewässerung von Grünflächen durch städtische Dienststellen – Einschränkung
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Fahrzeugwäsche

    Appell zum Verzicht auf Fahrzeugwäsche

    Empfehlung

    Freiwilliger Appell der Stadt Wien an Bevölkerung, Betriebe und Institutionen, auf Fahrzeugwäsche zu verzichten, um Trinkwasser zu sparen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Auch die Bevölkerung sowie Betriebe und Institutionen können durch einfache Maßnahmen Trinkwasser sparen. Dazu zählen etwa vorübergehend das Befüllen von Pools zu vermeiden, auf Fahrzeugwäsche zu verzichten und Haushaltsgeräte möglichst effizient zu nutzen.“

    Gültigkeit
    seit 30. Juni 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    30. Juni 2026
    Zuletzt geprüft
    17.09.2026, 06:43

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

  • Befüllung privater Pools

    Appell, das Befüllen von Pools vorübergehend zu vermeiden

    Empfehlung

    Freiwilliger Appell der Stadt Wien an Bevölkerung, Betriebe und Institutionen, Trinkwasser zu sparen – unter anderem soll vorübergehend auf das Befüllen von Pools verzichtet werden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Auch die Bevölkerung sowie Betriebe und Institutionen können durch einfache Maßnahmen Trinkwasser sparen. Dazu zählen etwa vorübergehend das Befüllen von Pools zu vermeiden, auf Fahrzeugwäsche zu verzichten und Haushaltsgeräte möglichst effizient zu nutzen.“

    Gültigkeit
    seit 30. Juni 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    30. Juni 2026
    Zuletzt geprüft
    17.09.2026, 06:43

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

  • Gartenbewässerung

    Eingeschränkte Bewässerung von Grünflächen durch städtische Dienststellen

    Einschränkung

    Die Stadt Wien reduziert vorsorglich ihren Wasserverbrauch: Die Bewässerung von Grünflächen durch städtische Dienststellen wird eingeschränkt und die Straßenreinigung vorübergehend ohne Wasser durchgeführt. Hintergrund sind die Hitzewelle mit rund 45 % überdurchschnittlichem Tagesverbrauch und mögliche Quelltrübungen durch Starkniederschläge in den Quellgebieten. Trinkbrunnen, Bäder und Wasserspielplätze bleiben in Betrieb.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Trinkbrunnen, Bäder, Wasserspielplätze und weitere Kühlungsangebote bleiben weiterhin in Betrieb.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die städtischen Dienststellen reduzieren ihren Wasserbedarf, wo dies ohne wesentliche Einschränkungen möglich ist. Unter anderem wird die Straßenreinigung vorübergehend ohne Wasser durchgeführt und die Bewässerung von Grünflächen eingeschränkt. Trinkbrunnen, Bäder, Wasserspielplätze und weitere Kühlungsangebote bleiben weiterhin in Betrieb.“

    Gültigkeit
    seit 30. Juni 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    30. Juni 2026
    Zuletzt geprüft
    17.09.2026, 06:43

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

8 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 25.09.2026, 19:45. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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