ZamsTirol
Es gelten Einschränkungen.
Eingeschränkt
- Eingeschränkte Bewässerung von Grünflächen durch städtische Dienststellen
Bitte freiwillig
- Appell zum Verzicht auf Fahrzeugwäsche
- Appell, das Befüllen von Pools vorübergehend zu vermeiden
Erlaubt bleibt
- Trinkbrunnen, Bäder, Wasserspielplätze und weitere Kühlungsangebote bleiben weiterhin in Betrieb.
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 30. Juni 2026): „Auch die Bevölkerung sowie Betriebe und Institutionen können durch einfache Maßnahmen Trinkwasser sparen. Dazu zählen etwa vorübergehend das Befüllen von Pools zu vermeiden, auf Fahrzeugwäsche zu verzichten und Haushaltsgeräte möglichst effizient zu nutzen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: presse.wien.gv.at, 30. Juni 2026 · Geprüft 17.09.2026, 06:43 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 30. Juni 2026 – Kundmachung mit 3 Maßnahmen:
- Appell zum Verzicht auf Fahrzeugwäsche – Freiwilliger Appell
- Appell, das Befüllen von Pools vorübergehend zu vermeiden – Freiwilliger Appell
- Eingeschränkte Bewässerung von Grünflächen durch städtische Dienststellen – Einschränkung
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Fahrzeugwäsche
Appell zum Verzicht auf Fahrzeugwäsche
Freiwilliger Appell der Stadt Wien an Bevölkerung, Betriebe und Institutionen, auf Fahrzeugwäsche zu verzichten, um Trinkwasser zu sparen.
Wortlaut der Kundmachung
„Auch die Bevölkerung sowie Betriebe und Institutionen können durch einfache Maßnahmen Trinkwasser sparen. Dazu zählen etwa vorübergehend das Befüllen von Pools zu vermeiden, auf Fahrzeugwäsche zu verzichten und Haushaltsgeräte möglichst effizient zu nutzen.“
- Gültigkeit
- seit 30. Juni 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 30. Juni 2026
- Zuletzt geprüft
- 17.09.2026, 06:43
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Archivmeldung: Extreme Wetterlage: Stadt Wien setzt vorsorgliche Maßnahmen zur Sicherung der Trinkwasserversorgungpresse.wien.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 30. Juni 2026 · abgerufen 08.09.2026, 10:38Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Befüllung privater Pools
Appell, das Befüllen von Pools vorübergehend zu vermeiden
Freiwilliger Appell der Stadt Wien an Bevölkerung, Betriebe und Institutionen, Trinkwasser zu sparen – unter anderem soll vorübergehend auf das Befüllen von Pools verzichtet werden.
Wortlaut der Kundmachung
„Auch die Bevölkerung sowie Betriebe und Institutionen können durch einfache Maßnahmen Trinkwasser sparen. Dazu zählen etwa vorübergehend das Befüllen von Pools zu vermeiden, auf Fahrzeugwäsche zu verzichten und Haushaltsgeräte möglichst effizient zu nutzen.“
- Gültigkeit
- seit 30. Juni 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 30. Juni 2026
- Zuletzt geprüft
- 17.09.2026, 06:43
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Archivmeldung: Extreme Wetterlage: Stadt Wien setzt vorsorgliche Maßnahmen zur Sicherung der Trinkwasserversorgungpresse.wien.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 30. Juni 2026 · abgerufen 08.09.2026, 10:38Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Gartenbewässerung
Eingeschränkte Bewässerung von Grünflächen durch städtische Dienststellen
Die Stadt Wien reduziert vorsorglich ihren Wasserverbrauch: Die Bewässerung von Grünflächen durch städtische Dienststellen wird eingeschränkt und die Straßenreinigung vorübergehend ohne Wasser durchgeführt. Hintergrund sind die Hitzewelle mit rund 45 % überdurchschnittlichem Tagesverbrauch und mögliche Quelltrübungen durch Starkniederschläge in den Quellgebieten. Trinkbrunnen, Bäder und Wasserspielplätze bleiben in Betrieb.
Ausnahmen – das bleibt erlaubt
Trinkbrunnen, Bäder, Wasserspielplätze und weitere Kühlungsangebote bleiben weiterhin in Betrieb.
Wortlaut der Kundmachung
„Die städtischen Dienststellen reduzieren ihren Wasserbedarf, wo dies ohne wesentliche Einschränkungen möglich ist. Unter anderem wird die Straßenreinigung vorübergehend ohne Wasser durchgeführt und die Bewässerung von Grünflächen eingeschränkt. Trinkbrunnen, Bäder, Wasserspielplätze und weitere Kühlungsangebote bleiben weiterhin in Betrieb.“
- Gültigkeit
- seit 30. Juni 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 30. Juni 2026
- Zuletzt geprüft
- 17.09.2026, 06:43
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Archivmeldung: Extreme Wetterlage: Stadt Wien setzt vorsorgliche Maßnahmen zur Sicherung der Trinkwasserversorgungpresse.wien.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 30. Juni 2026 · abgerufen 08.09.2026, 10:38Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
8 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 25.09.2026, 19:45. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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