← Suche

YspertalNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Verbot konsensloser Wasserentnahmen aus Fließgewässern

Bitte freiwillig

  • Dringender Aufruf zum Wassersparen wegen Wasserknappheit
  • Dringender Appell zur Einstellung von Wasserentnahmen aus Fließgewässern
  • Aufruf zum sparsamen Umgang mit Wasser wegen Wasserknappheit

Erlaubt bleibt

  • Der zulässige Gemeingebrauch der Gewässer, wie z. B. Baden, Waschen, Tränken, Schwemmen, Schöpfen von Hand, bleibt unberührt.

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 08. Mai 2026): „Dringender Aufruf - Wasserknappheit Veröffentlichungsdatum 08.05.2026“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: yspertal.gv.at, 08. Mai 2026 · Yspertal, 17. August 2026 · yspertal.gv.at, 26. Mai 2026 · Geprüft 07.09.2026, 17:35 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 08. Mai 2026 – Dringender Aufruf zum Wassersparen wegen Wasserknappheit – Freiwilliger Appell
  2. 26. Mai 2026 – Aufruf zum sparsamen Umgang mit Wasser wegen Wasserknappheit – Freiwilliger Appell
  3. 17. August 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
    • Dringender Appell zur Einstellung von Wasserentnahmen aus Fließgewässern – Freiwilliger Appell
    • Verbot konsensloser Wasserentnahmen aus Fließgewässern – Verbot
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Dringender Aufruf zum Wassersparen wegen Wasserknappheit

    Empfehlung

    Die Gemeinde Yspertal veröffentlicht einen dringenden Aufruf zur Wasserknappheit. Der eigentliche Inhalt des Aufrufs (konkrete Verhaltensaufforderungen, Gebote oder Verbote) ist im ausgelesenen Seitentext nicht enthalten – es ist nur Titel und Veröffentlichungsdatum belegt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Dringender Aufruf - Wasserknappheit Veröffentlichungsdatum 08.05.2026“

    Gültigkeit
    seit 08. Mai 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    08. Mai 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 17:35

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Yspertalyspertal.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 08. Mai 2026 · abgerufen 06.09.2026, 22:12Direktlink zur Kundmachung
  • Entnahme aus Bächen und Flüssen

    Dringender Appell zur Einstellung von Wasserentnahmen aus Fließgewässern

    Empfehlung

    Die Bezirkshauptmannschaft Melk als Wasserrechtsbehörde weist angesichts dramatisch niedriger Pegelstände (u. a. Ysper und kleine Ysper) auf die äußerst problematische Lage der Gewässerökologie hin und richtet den dringenden Appell an die Bevölkerung, Wasserentnahmen aus Fließgewässerstrecken einzustellen und Beeinträchtigungen der Gewässer möglichst zu vermeiden. Die Marktgemeinde Yspertal veröffentlicht das Informationsschreiben samt Appell auf ihrer Homepage.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Wie allseits bekannt sind die Pegelstände der Gewässer im Bezirk Melk so niedrig wie nie und ist die Situation für die Gewässerökologie in den Flüssen und Bächen daher als äußerst problematisch einzustufen. [...] Es ergeht daher der dringende Appell Wasserentnahmen aus Fließgewässerstrecken einzustellen und Beeinträchtigungen der Gewässer möglichst zu vermeiden.“

    Gültigkeit
    seit 17. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    17. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 16:05

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Yspertal NewsYspertal · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 17. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 08:05Direktlink zur Kundmachung
  • Entnahme aus Bächen und Flüssen

    Verbot konsensloser Wasserentnahmen aus Fließgewässern

    Verbot

    Wasserentnahmen aus Fließgewässern (insbesondere mit Pumpen, vor allem für Bewässerungszwecke) sind ausnahmslos nur auf Grund bestehender, aufrechter wasserrechtlicher Bewilligungen gemäß § 9 WRG 1959 zulässig. Konsenslose Entnahmen sind gemäß § 137 Abs. 2 WRG strafbar und können mit einer Geldbuße bis zu 14.530 € geahndet werden; die BH Melk geht entsprechenden Meldungen konsequent nach.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Der zulässige Gemeingebrauch der Gewässer, wie z. B. Baden, Waschen, Tränken, Schwemmen, Schöpfen von Hand, bleibt unberührt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Wasserentnahmen aus Fließgewässern – wenn überhaupt – ausnahmslos nur auf Grund bestehender, aufrechter wasserrechtlicher Bewilligungen im Sinne des § 9 Wasserrechtsgesetzes 1959 zulässig sind. Leider werden immer wieder konsenslose Wasserentnahmen aus Fließgewässern mit Pumpen (vor allem für Bewässerungszwecke) festgestellt. [...] Der zulässige Gemeingebrauch der Gewässer, wie z. B Baden, Waschen, Tränken, Schwemmen, Schöpfen von Hand bleibt davon selbstverständlich unberührt.“

    Gültigkeit
    seit 17. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    17. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 16:05

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Yspertal NewsYspertal · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 17. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 08:05Direktlink zur Kundmachung
  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Aufruf zum sparsamen Umgang mit Wasser wegen Wasserknappheit

    Empfehlung

    Die Gemeinde Yspertal veröffentlicht einen erneuten Aufruf zur Wasserknappheit. Der eigentliche Inhalt des Aufrufs (konkrete Verhaltenshinweise, Einschränkungen oder Verbote) ist im Seitentext nicht enthalten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Nochmaliger Aufruf - Wasserknappheit !!! Veröffentlichungsdatum 26.05.2026“

    Gültigkeit
    seit 26. Mai 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    26. Mai 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 11:37

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Yspertalyspertal.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 26. Mai 2026 · abgerufen 07.09.2026, 11:36Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

9 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 15:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)