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WolfsbergKärnten

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Verbot der unbefugten Wasserentnahme aus Hydranten

Eingeschränkt

  • Poolbefüllungen nur nach vorheriger Abstimmung mit der Gemeinde

Bitte freiwillig

  • Gemeinsamer Wassersparaufruf des Bezirks Wolfsberg
  • Hausgärten nur sparsam gießen
  • Verzicht auf das Bewässern von Rasen- und Grünflächen, Hecken und Bäumen
  • Verzicht auf das Waschen von Fahrzeugen
  • Verzicht auf das Reinigen von Vorplätzen und Höfen

Erlaubt bleibt

  • Bewässerung mit der Gießkanne in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden empfohlen
  • Nutzung nach Genehmigung der Gemeinde und in Abstimmung mit der Feuerwehr zulässig

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 17. August 2026): „Deutlich strenger geht man in Kärnten vor: In Köttmannsdorf, Gurk, Griffen, Steuerberg und Klein St. Paul wurde das Wassersparen rechtlich angeordnet, bei Verstößen drohen Strafen. Der gesamte Bezirk Wolfsberg zog mit einem gemeinsamen Sparaufruf nach.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: exxpress.at, 17. August 2026 · meinbezirk.at, 04. August 2026 · Geprüft 08.09.2026, 09:11 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 04. August 2026 – Kundmachung mit 6 Maßnahmen:
    • Hausgärten nur sparsam gießen – Empfehlung
    • Verbot der unbefugten Wasserentnahme aus Hydranten – Verbot
    • Poolbefüllungen nur nach vorheriger Abstimmung mit der Gemeinde – Einschränkung
    • Verzicht auf das Bewässern von Rasen- und Grünflächen, Hecken und Bäumen – Freiwilliger Appell
    • Verzicht auf das Waschen von Fahrzeugen – Freiwilliger Appell
    • Verzicht auf das Reinigen von Vorplätzen und Höfen – Freiwilliger Appell
  2. 17. August 2026 – Gemeinsamer Wassersparaufruf des Bezirks Wolfsberg – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Gemeinsamer Wassersparaufruf des Bezirks Wolfsberg

    Empfehlung

    Laut Medienbericht hat der gesamte Bezirk Wolfsberg (Kärnten) einen gemeinsamen Appell zum Wassersparen erlassen. Der Artikel nennt den Bezirk, nicht ausdrücklich die Stadtgemeinde Wolfsberg – eine Zuordnung zu einer einzelnen Gemeinde ist daher nicht möglich. Konkrete Inhalte des Aufrufs (welche Verwendungen betroffen sind) werden im Artikel nicht genannt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Deutlich strenger geht man in Kärnten vor: In Köttmannsdorf, Gurk, Griffen, Steuerberg und Klein St. Paul wurde das Wassersparen rechtlich angeordnet, bei Verstößen drohen Strafen. Der gesamte Bezirk Wolfsberg zog mit einem gemeinsamen Sparaufruf nach.“

    Gültigkeit
    seit 17. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    17. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 17:34

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Gartenbewässerung

    Hausgärten nur sparsam gießen

    Empfehlung

    Hausgärten sollen nur sparsam gegossen werden; empfohlen wird die Bewässerung mit der Gießkanne in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Bewässerung mit der Gießkanne in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden empfohlen

    Wortlaut der Kundmachung

    „Hausgärten sollten nur sparsam gegossen werden. Empfehlenswert ist die Bewässerung mit der Gießkanne in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden.“

    Gültigkeit
    seit 04. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    04. August 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 09:11

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Wasserentnahme

    Verbot der unbefugten Wasserentnahme aus Hydranten

    Verbot

    Die unbefugte Entnahme von Wasser aus Hydranten ist untersagt; eine Nutzung ist ausschließlich nach Genehmigung der Gemeinde und in Abstimmung mit der Feuerwehr zulässig.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Nutzung nach Genehmigung der Gemeinde und in Abstimmung mit der Feuerwehr zulässig

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die unbefugte Entnahme von Wasser aus Hydranten ist untersagt. Eine Nutzung ist ausschließlich nach Genehmigung der Gemeinde und in Abstimmung mit der Feuerwehr zulässig.“

    Gültigkeit
    seit 04. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    04. August 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 09:11

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Poolfüllung

    Poolbefüllungen nur nach vorheriger Abstimmung mit der Gemeinde

    Einschränkung

    Wegen anhaltend geringer Niederschläge und rückläufiger Quellschüttungen ersuchen die Bürgermeister des Lavanttales (darunter Wolfsberg) die Bevölkerung, bis auf Weiteres auf wasserintensive Tätigkeiten zu verzichten. Poolbefüllungen sind ausschließlich nach vorheriger Abstimmung mit der jeweiligen Gemeinde möglich; Bürger sollen sich dazu an das Bauamt wenden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Um Engpässe in der Wasserversorgung zu vermeiden, sind Poolbefüllungen ausschließlich nach vorheriger Abstimmung mit der jeweiligen Gemeinde möglich. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich dazu an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamtes zu wenden.“

    Gültigkeit
    seit 04. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    04. August 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 22:30

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Rasenbewässerung

    Verzicht auf das Bewässern von Rasen- und Grünflächen, Hecken und Bäumen

    Empfehlung

    Die Bevölkerung wird ersucht, bis auf Weiteres auf das Bewässern von Rasen- und Grünflächen, Hecken und Bäumen zu verzichten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „das Bewässern von Rasen- und Grünflächen, Hecken und Bäumen“

    Gültigkeit
    seit 04. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    04. August 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 22:24

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Fahrzeugwäsche

    Verzicht auf das Waschen von Fahrzeugen

    Empfehlung

    Die Bürgermeister des Lavanttales ersuchen die Bevölkerung, bis auf Weiteres auf das Waschen von Fahrzeugen zu verzichten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die Bürgermeister des Lavanttales ersuchen die Bevölkerung daher, bis auf Weiteres auf wasserintensive Tätigkeiten zu verzichten. Dazu zählen insbesondere: das Befüllen von Schwimmbecken und Pools das Waschen von Fahrzeugen“

    Gültigkeit
    seit 04. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    04. August 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 22:19

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Verzicht auf das Reinigen von Vorplätzen und Höfen

    Empfehlung

    Die Bevölkerung wird ersucht, bis auf Weiteres auf das Reinigen von Vorplätzen und Höfen mit Wasser zu verzichten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „das Reinigen von Vorplätzen und Höfen“

    Gültigkeit
    seit 04. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    04. August 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 22:16

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 10:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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