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WindischgarstenOberösterreich

Es gelten Einschränkungen.

Eingeschränkt

  • Einschränkung der Gartenbewässerung
  • Aktuelle behördliche Updates zu den lokalen Grundwasserständen und eventuellen kurzfristigen Einschränkungen lassen sich

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Gartenbewässerung einschränken: Das großflächige Sprengen von Rasenflächen und Ziergärten mit Trinkwasser ist zu vermeiden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: windischgarsten.at · Geprüft 08.09.2026, 19:44 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Gartenbewässerung

    Einschränkung

    Gartenbewässerung einschränken: Das großflächige Sprengen von Rasenflächen und Ziergärten mit Trinkwasser ist zu vermeiden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Gartenbewässerung einschränken: Das großflächige Sprengen von Rasenflächen und Ziergärten mit Trinkwasser ist zu vermeiden.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:44

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aktuelle behördliche Updates zu den lokalen Grundwasserständen und eventuellen kurzfristigen Einschränkungen lassen sich

    Einschränkung

    Aktuelle behördliche Updates zu den lokalen Grundwasserständen und eventuellen kurzfristigen Einschränkungen lassen sich direkt auf der offiziellen Webseite der Marktgemeinde Windischgarsten einsehen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Aktuelle behördliche Updates zu den lokalen Grundwasserständen und eventuellen kurzfristigen Einschränkungen lassen sich direkt auf der offiziellen Webseite der Marktgemeinde Windischgarsten einsehen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:44

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Für die Marktgemeinde Windischgarsten gibt es im September 2026 keine behördlich verordnete, strikte Wassersparverordnung, allerdings gilt aufgrund der anhaltenden landesweiten Dürre ein dringender Appell zum sorgsamen Umgang mit Trinkwasser.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Marktgemeinde Windischgarsten gibt es im September 2026 keine behördlich verordnete, strikte Wassersparverordnung, allerdings gilt aufgrund der anhaltenden landesweiten Dürre ein dringender Appell zum sorgsamen Umgang mit Trinkwasser.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:44

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenwindischgarsten.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:11Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 20.10.2026, 04:35. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

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