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Wien-PenzingWien

Es gelten Einschränkungen.

Eingeschränkt

  • Auch während einer weiteren Hitzewelle im August waren keine neuen Einschränkungen notwendig
  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Auch während einer weiteren Hitzewelle im August waren keine neuen Einschränkungen notwendig.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: presse.wien.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:55 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Auch während einer weiteren Hitzewelle im August waren keine neuen Einschränkungen notwendig

    Einschränkung

    Auch während einer weiteren Hitzewelle im August waren keine neuen Einschränkungen notwendig.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Auch während einer weiteren Hitzewelle im August waren keine neuen Einschränkungen notwendig.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:55

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Einschränkung

    In Wien-Penzing sowie im gesamten Stadtgebiet gibt es aktuell im September 2026 keine verpflichtenden Wassersparmaßnahmen oder Einschränkungen mehr.

    Wortlaut der Kundmachung

    „In Wien-Penzing sowie im gesamten Stadtgebiet gibt es aktuell im September 2026 keine verpflichtenden Wassersparmaßnahmen oder Einschränkungen mehr.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:55

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenpresse.wien.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:48Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

0 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Bisher kein automatischer Abruf dokumentiert. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)