Wien-FavoritenWien
Es gelten Einschränkungen.
Eingeschränkt
- Aufruf zum Wassersparen
Bitte freiwillig
- Einschränkung der Poolbefüllung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Freiwillige Appelle an Bürger: Es wird empfohlen, privat auf das Befüllen von Pools und die Autowäsche zu verzichten sowie Haushaltsgeräte effizient zu nutzen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: wien.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 18:28 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Freiwillige Appelle an Bürger: Es wird empfohlen, privat auf das Befüllen von Pools und die Autowäsche zu verzichten sowie Haushaltsgeräte effizient zu nutzen.
Wortlaut der Kundmachung
„Freiwillige Appelle an Bürger: Es wird empfohlen, privat auf das Befüllen von Pools und die Autowäsche zu verzichten sowie Haushaltsgeräte effizient zu nutzen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:28
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungwien.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:25Übersichtsseite von www.wien.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
In Wien gibt es trotz Hitzewellen und hoher Temperaturen grundsätzlich keine akuten, verbindlichen Wassersparmaßnahmen oder Versorgungseinschränkungen für Haushalte.
Wortlaut der Kundmachung
„In Wien gibt es trotz Hitzewellen und hoher Temperaturen grundsätzlich keine akuten, verbindlichen Wassersparmaßnahmen oder Versorgungseinschränkungen für Haushalte.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:28
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenwien.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:25Übersichtsseite von www.wien.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
1 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 17.09.2026, 02:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)