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WestendorfTirol

Es gelten Einschränkungen.

Eingeschränkt

  • Zudem besteht seit dem Frühjahr eine generelle Aufforderung der Wassergenossenschaft Bichling zur Einschränkung des Verb

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „In der Region Westendorf (Bezirk Kitzbühel) sowie im gesamten Bundesgebiet herrschen nach dem extrem heißen und trockenen Sommer aktuelle Appelle zum bewussten Umgang mit Trinkwasser.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: westendorf.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:58 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    In der Region Westendorf (Bezirk Kitzbühel) sowie im gesamten Bundesgebiet herrschen nach dem extrem heißen und trockenen Sommer aktuelle Appelle zum bewussten Umgang mit Trinkwasser.

    Wortlaut der Kundmachung

    „In der Region Westendorf (Bezirk Kitzbühel) sowie im gesamten Bundesgebiet herrschen nach dem extrem heißen und trockenen Sommer aktuelle Appelle zum bewussten Umgang mit Trinkwasser.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:58

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenwestendorf.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:58Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Zudem besteht seit dem Frühjahr eine generelle Aufforderung der Wassergenossenschaft Bichling zur Einschränkung des Verb

    Einschränkung

    Zudem besteht seit dem Frühjahr eine generelle Aufforderung der Wassergenossenschaft Bichling zur Einschränkung des Verbrauchs.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Zudem besteht seit dem Frühjahr eine generelle Aufforderung der Wassergenossenschaft Bichling zur Einschränkung des Verbrauchs.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:58

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 25.10.2026, 02:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)