WestendorfTirol
Es gelten Einschränkungen.
Eingeschränkt
- Zudem besteht seit dem Frühjahr eine generelle Aufforderung der Wassergenossenschaft Bichling zur Einschränkung des Verb
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „In der Region Westendorf (Bezirk Kitzbühel) sowie im gesamten Bundesgebiet herrschen nach dem extrem heißen und trockenen Sommer aktuelle Appelle zum bewussten Umgang mit Trinkwasser.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: westendorf.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:58 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
In der Region Westendorf (Bezirk Kitzbühel) sowie im gesamten Bundesgebiet herrschen nach dem extrem heißen und trockenen Sommer aktuelle Appelle zum bewussten Umgang mit Trinkwasser.
Wortlaut der Kundmachung
„In der Region Westendorf (Bezirk Kitzbühel) sowie im gesamten Bundesgebiet herrschen nach dem extrem heißen und trockenen Sommer aktuelle Appelle zum bewussten Umgang mit Trinkwasser.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:58
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenwestendorf.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:58Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Zudem besteht seit dem Frühjahr eine generelle Aufforderung der Wassergenossenschaft Bichling zur Einschränkung des Verb
Zudem besteht seit dem Frühjahr eine generelle Aufforderung der Wassergenossenschaft Bichling zur Einschränkung des Verbrauchs.
Wortlaut der Kundmachung
„Zudem besteht seit dem Frühjahr eine generelle Aufforderung der Wassergenossenschaft Bichling zur Einschränkung des Verbrauchs.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:58
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Zudem besteht seit dem Frühjahr eine generelle Aufforderung der Wassergenossenschaft Bichling zur Einschränkung des Verbwestendorf.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:58Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 25.10.2026, 02:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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