Weißenkirchen in der WachauNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Fahrzeugwäsche
- Einschränkung der Poolbefüllung
Eingeschränkt
- Direkter Kontakt: Bei Fragen zu Einschränkungen oder der aktuellen Wasserhärte (ca
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Verbot von Autowäschen: Das Reinigen von Fahrzeugen im privaten Bereich mit Trinkwasser ist nicht gestattet.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: weissenkirchen-wachau.at · Geprüft 08.09.2026, 20:00 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Fahrzeugwäsche
Verbot von Autowäschen: Das Reinigen von Fahrzeugen im privaten Bereich mit Trinkwasser ist nicht gestattet.
Wortlaut der Kundmachung
„Verbot von Autowäschen: Das Reinigen von Fahrzeugen im privaten Bereich mit Trinkwasser ist nicht gestattet.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:00
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Fahrzeugwäscheweissenkirchen-wachau.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:02Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Verbot von Poolbefüllungen: Das Befüllen von privaten Swimmingpools, Schwimmbecken oder Whirlpools aus der Gemeindeleitung ist untersagt.
Wortlaut der Kundmachung
„Verbot von Poolbefüllungen: Das Befüllen von privaten Swimmingpools, Schwimmbecken oder Whirlpools aus der Gemeindeleitung ist untersagt.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:00
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungweissenkirchen-wachau.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:02Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Direkter Kontakt: Bei Fragen zu Einschränkungen oder der aktuellen Wasserhärte (ca
Direkter Kontakt: Bei Fragen zu Einschränkungen oder der aktuellen Wasserhärte (ca.
Wortlaut der Kundmachung
„Direkter Kontakt: Bei Fragen zu Einschränkungen oder der aktuellen Wasserhärte (ca.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:00
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Direkter Kontakt: Bei Fragen zu Einschränkungen oder der aktuellen Wasserhärte (caweissenkirchen-wachau.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:02Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Einschränkungen für Weinbaubetriebe: In der vom Weinbau geprägten Wachau-Gemeinde werden Winzer bei Engpässen gezielt gebeten, kein Wasser mehr aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung für die Bewässerung von Weingärten zu entnehmen.
Wortlaut der Kundmachung
„Einschränkungen für Weinbaubetriebe: In der vom Weinbau geprägten Wachau-Gemeinde werden Winzer bei Engpässen gezielt gebeten, kein Wasser mehr aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung für die Bewässerung von Weingärten zu entnehmen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:00
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungweissenkirchen-wachau.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:02Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 31.10.2026, 12:06. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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