Weinzierl am WaldeNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- In der Gemeinde Weinzierl am Walde gilt aufgrund von Trockenheit und Wasserknappheit eine ortspolizeiliche Verordnung mi
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Eingeschränkt
- Möchten Sie wissen, ob es in den Nachbargemeinden ähnliche Einschränkungen gibt oder wie Sie die Gemeinde Weinzierl am W
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Möchten Sie wissen, ob es in den Nachbargemeinden ähnliche Einschränkungen gibt oder wie Sie die Gemeinde Weinzierl am Walde direkt erreichen können?“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: weinzierl-walde.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:38 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Möchten Sie wissen, ob es in den Nachbargemeinden ähnliche Einschränkungen gibt oder wie Sie die Gemeinde Weinzierl am W
Möchten Sie wissen, ob es in den Nachbargemeinden ähnliche Einschränkungen gibt oder wie Sie die Gemeinde Weinzierl am Walde direkt erreichen können?
Wortlaut der Kundmachung
„Möchten Sie wissen, ob es in den Nachbargemeinden ähnliche Einschränkungen gibt oder wie Sie die Gemeinde Weinzierl am Walde direkt erreichen können?“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:38
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Möchten Sie wissen, ob es in den Nachbargemeinden ähnliche Einschränkungen gibt oder wie Sie die Gemeinde Weinzierl am Wweinzierl-walde.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:34Übersichtsseite von www.weinzierl-walde.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
In der Gemeinde Weinzierl am Walde gilt aufgrund von Trockenheit und Wasserknappheit eine ortspolizeiliche Verordnung mi
In der Gemeinde Weinzierl am Walde gilt aufgrund von Trockenheit und Wasserknappheit eine ortspolizeiliche Verordnung mit einem strengen Verbot zur Wasserentnahme aus dem Ortsnetz.
Wortlaut der Kundmachung
„In der Gemeinde Weinzierl am Walde gilt aufgrund von Trockenheit und Wasserknappheit eine ortspolizeiliche Verordnung mit einem strengen Verbot zur Wasserentnahme aus dem Ortsnetz.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:38
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- In der Gemeinde Weinzierl am Walde gilt aufgrund von Trockenheit und Wasserknappheit eine ortspolizeiliche Verordnung miweinzierl-walde.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:34Übersichtsseite von www.weinzierl-walde.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Verbotene Tätigkeiten: Das Entnehmen von Wasser aus dem Ortsnetz ist bis auf weiteres untersagt für:Rasensprengen und GartengießenDas Waschen von Autos und anderen Fahrzeugen NÖN.at - Niederösterreichische Nachrichten +1
Wortlaut der Kundmachung
„Verbotene Tätigkeiten: Das Entnehmen von Wasser aus dem Ortsnetz ist bis auf weiteres untersagt für:Rasensprengen und GartengießenDas Waschen von Autos und anderen Fahrzeugen NÖN.at - Niederösterreichische Nachrichten +1“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:38
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungweinzierl-walde.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:34Übersichtsseite von www.weinzierl-walde.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
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