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Weinzierl am WaldeNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • In der Gemeinde Weinzierl am Walde gilt aufgrund von Trockenheit und Wasserknappheit eine ortspolizeiliche Verordnung mi
  • Einschränkung der Gartenbewässerung

Eingeschränkt

  • Möchten Sie wissen, ob es in den Nachbargemeinden ähnliche Einschränkungen gibt oder wie Sie die Gemeinde Weinzierl am W

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Möchten Sie wissen, ob es in den Nachbargemeinden ähnliche Einschränkungen gibt oder wie Sie die Gemeinde Weinzierl am Walde direkt erreichen können?“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: weinzierl-walde.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:38 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Möchten Sie wissen, ob es in den Nachbargemeinden ähnliche Einschränkungen gibt oder wie Sie die Gemeinde Weinzierl am W

    Einschränkung

    Möchten Sie wissen, ob es in den Nachbargemeinden ähnliche Einschränkungen gibt oder wie Sie die Gemeinde Weinzierl am Walde direkt erreichen können?

    Wortlaut der Kundmachung

    „Möchten Sie wissen, ob es in den Nachbargemeinden ähnliche Einschränkungen gibt oder wie Sie die Gemeinde Weinzierl am Walde direkt erreichen können?“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:38

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    In der Gemeinde Weinzierl am Walde gilt aufgrund von Trockenheit und Wasserknappheit eine ortspolizeiliche Verordnung mi

    Verbot

    In der Gemeinde Weinzierl am Walde gilt aufgrund von Trockenheit und Wasserknappheit eine ortspolizeiliche Verordnung mit einem strengen Verbot zur Wasserentnahme aus dem Ortsnetz.

    Wortlaut der Kundmachung

    „In der Gemeinde Weinzierl am Walde gilt aufgrund von Trockenheit und Wasserknappheit eine ortspolizeiliche Verordnung mit einem strengen Verbot zur Wasserentnahme aus dem Ortsnetz.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:38

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Gartenbewässerung

    Verbot

    Verbotene Tätigkeiten: Das Entnehmen von Wasser aus dem Ortsnetz ist bis auf weiteres untersagt für:Rasensprengen und GartengießenDas Waschen von Autos und anderen Fahrzeugen NÖN.at - Niederösterreichische Nachrichten +1

    Wortlaut der Kundmachung

    „Verbotene Tätigkeiten: Das Entnehmen von Wasser aus dem Ortsnetz ist bis auf weiteres untersagt für:Rasensprengen und GartengießenDas Waschen von Autos und anderen Fahrzeugen NÖN.at - Niederösterreichische Nachrichten +1“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:38

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Einschränkung der Gartenbewässerungweinzierl-walde.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:34Übersichtsseite von www.weinzierl-walde.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

Transparenz

0 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Bisher kein automatischer Abruf dokumentiert. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

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