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WeinburgNiederösterreich

Es gelten Einschränkungen.

Eingeschränkt

  • Verbindliche Vorab-Anmeldung privater Poolbefüllungen bei der Gemeinde

Bitte freiwillig

  • Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Rasenflächen
  • Appell zum Verzicht auf das Reinigen befestigter Flächen mit Trinkwasser

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 08. September 2026): „Damit die Wasserversorgung in unserer Gemeinde weiterhin stabil bleibt und keine Druckschwankungen im Leitungsnetz auftreten, bitten wir alle Poolbesitzerinnen und Poolbesitzer, sich vor dem Befüllen ihres Schwimmbads kurz bei uns zu melden. ... Vor Befüllen ihres Pools bitte Einmeldung des Zeitraumes via QR-Code, via LINK oder telefonisch unter der Nummer 02747/2616.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: weinburg.gv.at, 08. September 2026 · weinburg.gv.at, 08. September 2026 · Geprüft 08.09.2026, 04:21 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 08. September 2026 – Kundmachung mit 3 Maßnahmen:
    • Verbindliche Vorab-Anmeldung privater Poolbefüllungen bei der Gemeinde – Einschränkung
    • Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Rasenflächen – Freiwilliger Appell
    • Appell zum Verzicht auf das Reinigen befestigter Flächen mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Befüllung privater Pools

    Verbindliche Vorab-Anmeldung privater Poolbefüllungen bei der Gemeinde

    Einschränkung

    Poolbesitzerinnen und Poolbesitzer müssen sich vor dem Befüllen ihres privaten Schwimmbads bei der Gemeinde Weinburg melden und den Zeitraum der Befüllung vorab einmelden – via QR-Code, Online-Formular (https://forms.office.com/e/zpu7KnT5Fq) oder telefonisch unter 02747/2616. Ziel ist die Koordination der Wasserversorgung, die Vermeidung von Druckschwankungen im Leitungsnetz und die bessere Erkennung von Wasserrohrbrüchen in Zeiten erhöhter Wasserentnahme.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Damit die Wasserversorgung in unserer Gemeinde weiterhin stabil bleibt und keine Druckschwankungen im Leitungsnetz auftreten, bitten wir alle Poolbesitzerinnen und Poolbesitzer, sich vor dem Befüllen ihres Schwimmbads kurz bei uns zu melden. ... Vor Befüllen ihres Pools bitte Einmeldung des Zeitraumes via QR-Code, via LINK https://forms.office.com/e/zpu7KnT5Fq oder telefonisch unter der Nummer 02747/2616.“

    Gültigkeit
    seit 08. September 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    08. September 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 04:21

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • Weinburgweinburg.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 04:21Direktlink zur Kundmachung
  • Rasenbewässerung

    Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Rasenflächen

    Empfehlung

    Die Gemeinde Weinburg ersucht aufgrund der anhaltend trockenen Witterung und sinkender Grundwasserstände alle Bürgerinnen und Bürger, Trinkwasser bewusst und sparsam zu verwenden und auf nicht unbedingt notwendige Wasserverbräuche möglichst zu verzichten. Dazu zählt das Bewässern von Rasenflächen. Die Trinkwasserversorgung ist derzeit gesichert, der Aufruf ist freiwillig.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Aufgrund der anhaltend trockenen Witterung sind auch in unserer Region sinkende Grundwasserstände zu beobachten. Die Trinkwasserversorgung in der Gemeinde Weinburg ist derzeit jedoch gesichert und die Lage stabil. Dennoch bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, unser wertvolles Trinkwasser bewusst und sparsam zu verwenden. ... Wir ersuchen daher, auf nicht unbedingt notwendige Wasserverbräuche möglichst zu verzichten. Dazu zählen beispielsweise: das Bewässern von Rasenflächen, das Befüllen von Pools, das Reinigen von befestigten Flächen mit Trinkwasser, sowie andere wasserintensive Tätigkeiten, die auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden können.“

    Gültigkeit
    seit 08. September 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    08. September 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 04:20

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • Weinburgweinburg.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 04:20Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Appell zum Verzicht auf das Reinigen befestigter Flächen mit Trinkwasser

    Empfehlung

    Im Rahmen des Sparaufrufs wegen der anhaltend trockenen Witterung ersucht die Gemeinde Weinburg, auf das Reinigen befestigter Flächen mit Trinkwasser möglichst zu verzichten. Freiwilliger Appell, kein Verbot.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Wir ersuchen daher, auf nicht unbedingt notwendige Wasserverbräuche möglichst zu verzichten. Dazu zählen beispielsweise: das Bewässern von Rasenflächen, das Befüllen von Pools, das Reinigen von befestigten Flächen mit Trinkwasser, sowie andere wasserintensive Tätigkeiten, die auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden können.“

    Gültigkeit
    seit 08. September 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    08. September 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 04:20

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • Weinburgweinburg.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 04:20Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 16.10.2026, 23:46. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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