Weikersdorf am SteinfeldeNiederösterreich
Es gelten Einschränkungen.
Eingeschränkt
- Einschränkung der Poolbefüllung
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Keine Notfallmaßnahmen: Allgemeine Einschränkungen für den Wasserverbrauch (wie Poolbefüllung oder Gartenbewässerung) bestehen laut der Amtstafel der Gemeinde aktuell nicht.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: weikersdorf.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 18:44 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Keine Notfallmaßnahmen: Allgemeine Einschränkungen für den Wasserverbrauch (wie Poolbefüllung oder Gartenbewässerung) bestehen laut der Amtstafel der Gemeinde aktuell nicht.
Wortlaut der Kundmachung
„Keine Notfallmaßnahmen: Allgemeine Einschränkungen für den Wasserverbrauch (wie Poolbefüllung oder Gartenbewässerung) bestehen laut der Amtstafel der Gemeinde aktuell nicht.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:43
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungweikersdorf.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:39Übersichtsseite von weikersdorf.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für Weikersdorf am Steinfelde sind im September 2026 keine allgemeinen behördlichen Wassersparmaßnahmen oder Aufrufe zum Wassersparen verlautbart worden.
Wortlaut der Kundmachung
„Für Weikersdorf am Steinfelde sind im September 2026 keine allgemeinen behördlichen Wassersparmaßnahmen oder Aufrufe zum Wassersparen verlautbart worden.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:44
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenweikersdorf.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:39Übersichtsseite von weikersdorf.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Möchten Sie wissen, ob es konkrete Einschränkungen in einer anderen Nachbargemeinde gibt oder suchen Sie nach allgemeinen Tipps zum Wassersparen für den Garten?
Wortlaut der Kundmachung
„Möchten Sie wissen, ob es konkrete Einschränkungen in einer anderen Nachbargemeinde gibt oder suchen Sie nach allgemeinen Tipps zum Wassersparen für den Garten?“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:43
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungweikersdorf.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:39Übersichtsseite von weikersdorf.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 15:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)