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WattensTirol

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Einschränkung der Poolbefüllung
  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Keine akuten Verbote: Im aktuellen Infoblatt September 2026 der Marktgemeinde Wattens wurden keine spezifischen Einschränkungen (wie etwa Poolbefüllungs- oder Rasensprengverbote) für die Bevölkerung kundgetan.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: wattens.com · Geprüft 08.09.2026, 20:11 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Verbot

    Keine akuten Verbote: Im aktuellen Infoblatt September 2026 der Marktgemeinde Wattens wurden keine spezifischen Einschränkungen (wie etwa Poolbefüllungs- oder Rasensprengverbote) für die Bevölkerung kundgetan.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Keine akuten Verbote: Im aktuellen Infoblatt September 2026 der Marktgemeinde Wattens wurden keine spezifischen Einschränkungen (wie etwa Poolbefüllungs- oder Rasensprengverbote) für die Bevölkerung kundgetan.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:11

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Einschränkung der Poolbefüllungwattens.com · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:10Übersichtsseite von www.wattens.com – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Verbot

    Für die Marktgemeinde Wattens liegen für September 2026 keine behördlich verordneten Wassersparmaßnahmen oder Verbote vor.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Marktgemeinde Wattens liegen für September 2026 keine behördlich verordneten Wassersparmaßnahmen oder Verbote vor.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:11

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenwattens.com · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:10Übersichtsseite von www.wattens.com – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

Transparenz

9 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 21.10.2026, 13:05. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)