Wartberg ob der AistOberösterreich
Bitte Wasser sparen.
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „In Wartberg ob der Aist gibt es derzeit (Stand Sommer/Herbst 2026) im Rahmen regionaler und allgemeiner Trockenheitsphasen in Oberösterreich wiederholte Aufrufe und Appelle zum bewussten Umgang mit Trinkwasser, um die lokalen Quellschüttungen und Hochbehälter zu entlasten.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: wartberg.at · Geprüft 08.09.2026, 19:34 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
In Wartberg ob der Aist gibt es derzeit (Stand Sommer/Herbst 2026) im Rahmen regionaler und allgemeiner Trockenheitsphasen in Oberösterreich wiederholte Aufrufe und Appelle zum bewussten Umgang mit Trinkwasser, um die lokalen Quellschüttungen und Hochbehälter zu entlasten.
Wortlaut der Kundmachung
„In Wartberg ob der Aist gibt es derzeit (Stand Sommer/Herbst 2026) im Rahmen regionaler und allgemeiner Trockenheitsphasen in Oberösterreich wiederholte Aufrufe und Appelle zum bewussten Umgang mit Trinkwasser, um die lokalen Quellschüttungen und Hochbehälter zu entlasten.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:34
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenwartberg.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:28Übersichtsseite von www.wartberg.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Gartenbewässerung: Kein Gießen des Rasens mit wertvollem Trinkwasser; Bewässerung möglichst nur in den Morgen- oder Abendstunden und sparsam einsetzen.
Wortlaut der Kundmachung
„Gartenbewässerung: Kein Gießen des Rasens mit wertvollem Trinkwasser; Bewässerung möglichst nur in den Morgen- oder Abendstunden und sparsam einsetzen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:34
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungwartberg.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:28Übersichtsseite von www.wartberg.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 19.10.2026, 04:00. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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