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Waldkirchen am WesenOberösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Abkochgebot für Trinkwasser

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Gemeinde Waldkirchen am Wesen liegen aktuell keine offiziellen, ortsspezifischen Verordnungen oder Notrufe zu behördlichen Wassersparmaßnahmen oder einem Abkochgebot vor (die talseitigen Meldungen betrafen im Sommer 2026 teils andere oberösterreichische Gemeinden oder Verwechslungen im Nachrichtenticker).“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: waldkirchen.ooe.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:09 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Abkochgebot für Trinkwasser

    Verbot

    Für die Gemeinde Waldkirchen am Wesen liegen aktuell keine offiziellen, ortsspezifischen Verordnungen oder Notrufe zu behördlichen Wassersparmaßnahmen oder einem Abkochgebot vor (die talseitigen Meldungen betrafen im Sommer 2026 teils andere oberösterreichische Gemeinden oder Verwechslungen im Nachrichtenticker).

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Gemeinde Waldkirchen am Wesen liegen aktuell keine offiziellen, ortsspezifischen Verordnungen oder Notrufe zu behördlichen Wassersparmaßnahmen oder einem Abkochgebot vor (die talseitigen Meldungen betrafen im Sommer 2026 teils andere oberösterreichische Gemeinden oder Verwechslungen im Nachrichtenticker).“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:09

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Abkochgebot für Trinkwasserwaldkirchen.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:03Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

1 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 20.09.2026, 06:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)