WaldingOberösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Marktgemeinde Walding gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wasserspar-Verbote (wie etwa temporäre Sperren oder Strafen).“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: walding.at · Geprüft 08.09.2026, 19:41 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für die Marktgemeinde Walding gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wasserspar-Verbote (wie etwa temporäre Sperren oder Strafen).
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Marktgemeinde Walding gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wasserspar-Verbote (wie etwa temporäre Sperren oder Strafen).“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:41
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenwalding.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:38Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 01.11.2026, 04:05. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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